Sachsen – Corona-Virus: Neue Hinweise zum Umgang mit Klassenfahrten – Keine Klassenfahrten nach Italien, in die Volksrepublik China und nach Südkorea sowie in Risikogebiete

Stornierungskosten übernimmt der Freistaat.

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Sachsen -Sachsen / Dresden – Das Corona-Virus breitet sich weiter aus. Ohne zu dramatisieren und unter Betrachtung der derzeitigen Entwicklungen hat das Kultusministerium heute neue Informationen zum Umgang mit Klassenfahrten herausgegeben.

  • Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausche in Risikogebiete (bis Ende April) sind von den Schulleitungen abzusagen. Darüber hinaus sind schulische Reisen nach Italien, in die Volksrepublik China und nach Südkorea zunächst bis Ende April untersagt. Die Stornierungskosten werden vom Freistaat Sachsen übernommen.
  • Über den Umgang mit Personen, die aus Risikogebieten, wie zum Beispiel Südtirol, zurückkehren, entscheiden die Gesundheitsämter vor Ort. Dies gilt beispielsweise für die Anordnung von vorsorglicher häuslicher Quarantäne. Die Schulen stehen hier in engem Kontakt mit den zuständigen Gesundheitsämtern.
  • Sollten Schüler von Quarantänemaßnahmen betroffen sein, entscheidet die Schule vor Ort über die Unterrichtsform (z. B. Aufgaben per Internet) während der Quarantänezeit.
  • Schulfahrten und Schulveranstaltungen in Nichtrisikogebiete und im Inland sind nach derzeitigem Stand grundsätzlich weiterhin möglich.
  • Den Lehrkräften des Freistaates und allen anderen an Schulen Beschäftigten wird zudem dringend empfohlen, bis auf Weiteres auch keine privaten Reisen in Risikogebiete zu unternehmen.

Bisher sind von den zuständigen Gesundheitsämtern keine Einschränkungen für einzelne Schulen in Sachsen angeordnet worden.

Weiterhin gilt:

1. Prävention in den Schulen: Unbedingt sind die Hygieneregelungen zu beachten. Die Schulen haben die Schüler ausführlich dazu belehrt. Die Schulen arbeiten eng mit den Schulträgern zusammen, damit Hygienestandards sichergestellt und überwacht werden.
2. Sollten Verdachtsfälle auftreten, informiert die Schule das Gesundheitsamt. Das legt alle weiteren Entscheidungen fest.

Die Einschätzung der Risikogebiete erfolgt durch das Robert-Koch-Institut und ist aktuell über die Homepage des Robert-Koch-Instituts über den Link https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html abrufbar.

Robert-Koch-Institut: www.rki.de

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Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium für Kultus

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