Staatsanwaltschaft Dresden und Bundeskriminalamt vollstrecken Haftbefehle und realisieren umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen.
Sachsen / Dresden – Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Bundeskriminalamt haben mit Unterstützung der PD Dresden am 16.10.2019 in einem Verfahren wegen gewerbsmäßigen schweren Menschenhandels und schwerer Zwangsprostitution in drei sogenannten Prostitutionsstätten und zwei Wohnungen in Dresden richterlich angeordnete Durchsuchungen durchgeführt und gegen vier Beschuldigte bulgarischer Nationalität Haftbefehle des Amtsgerichts Dresden vollstreckt.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, seit 2016 in Bulgarien Mädchen und junge Frauen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen oder mittels Zwangs angeworben, nach Deutschland gelockt und unter Ausnutzung des Umstandes, dass sie sich in einem fremden Land ohne Sozialkontakte und ohne Ein-kommen aufhalten, sowie mittels Drohungen und Gewalt zur Ausübung der Prostitution gezwungen zu haben.
Die Ermittlungen wurden aufgrund von Hinweisen der bulgarischen Ermittlungsbehörden eingeleitet, bei denen zwei ehemalige Zwangsprostituierte nach ihrer Rückkehr nach Bulgarien Anzeige erstattet hatten. Bei den Durchsuchungen wurden 20 Prostituierte angetroffen und vernommen. Zu-dem wurden rund 20.000 Euro Bargeld, Unterlagen und zahlreiche Daten-träger sichergestellt.
Die vier Beschuldigten wurden am 17.10.2019 dem Haftrichter beim Amtsgericht Dresden vorgeführt. Dieser setzte die Haftbefehle gegen drei Beschuldigte in Vollzug. Ein Haftbefehl wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Die Ermittlungen dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Auskünfte erteilt allein die Staatsanwaltschaft Dresden.
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Herausgeber:
Staatsanwaltschaft Dresden