Schwabach – Aktueller Hinweis: Führerscheintausch für Jahrgänge 1953 bis 1958 bis 19. Januar nötig

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Bayern - Schwabach (BY) – An die Pflicht, den Führerschein gegen einen fälschungs­sicheren umzu­tauschen, erinnert die Führerscheinstelle der Stadt. Hintergrund der Umtauschaktion: Führerscheine sollen künftig fälschungssicher und EU-weit einheitlich sein. Sie werden dann in einer Datenbank erfasst, um Missbrauch zu vermeiden.

Für die Geburtsjahre 1953 bis 1958 endet die Gültigkeit der Führerschein-Dokumente in Papierform schon am 19. Januar 2022. Bei Führerscheinen im Scheckkarten­format, die zwischen 1999 und 2013 ausgegeben wurden, hängt die Umtauschfrist vom Ausstellungsjahr ab. Beispiel: Eine Person ist 1965 geboren und besitzt noch einen Papier-Führerschein. Dieser muss bis zum 19. Januar 2024 umgetauscht sein. Besäße die gleiche Person bereits einen Führerschein im Scheckkartenformat, der 2010 ausgestellt wurde, muss dieser erst bis zum 19. Januar 2031 umgetauscht werden.

Wer sein aktuelles Dokument umtauschen muss bzw. möchte, braucht für den Antrag ein aktuelles biometrisches Passbild (maximal zwei Jahre alt), den aktuellen Führerschein, sowie den Personalausweis oder Reisepass. Wer noch den Führerschein im Papierformat besitzt, muss – wenn dieser nicht von der Stadt Schwabach ausgestellt wurde – eine Karteikartenabschrift bei der Ausstellungsbehörde beantragen.

Aktuell ist es notwendig, bei der Führerscheinstelle telefonisch einen Termin zu vereinbaren unter Telefonnummer 09122 860-380 (-384/-403). Antragsformulare können wegen des hohen Aufkommens nicht zugesandt werden. Wer einen Antrag vorab ausfüllen möchte, findet die Antragsformulare jedoch unter www.schwabach.de/fuehrerscheinstelle.

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