Speyer – Coronavirus-Aktuell 18.09.2020: Gemäß der Corona-Bekämpfungsverordnung sind die Bürger*innen dazu verpflichtet, im öffentlichen Raum eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Von dieser Pflicht ausgenommen sind Menschen, die aus medizinischen Gründen keinen MNS tragen können und denen daher ein ärztliches Attest ausgestellt wurde. Dieser Umstand sollte Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zufolge ins Bewusstsein der Menschen rücken.
„In letzter Zeit häufen sich Berichte von Speyer*innen, die aufgrund des Fehlens einer Mund-Nasen-Bedeckung angefeindet werden, was sehr bedauerlich ist“, so die Oberbürgermeisterin. Sie fordert gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis für diejenigen, denen es aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen wie Atemwegserkrankungen oder Gehörlosigkeit nicht möglich ist, Mund und Nase zu bedecken.
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