Generell dürfen Feuerwerks- und Knallkörper nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Verboten ist das Verschießen von Feuerwerksmunition zu Silvester aus Schreckschuss- oder Signalwaffen außerhalb von Privatgrundstücken. Personen unter 18 Jahren dürfen überhaupt keinen Umgang mit Feuerwerksartikeln haben, sie also weder aufbewahren noch abbrennen. Der Verkauf ist nur von Donnerstag bis Samstag, 29. bis 31. Dezember, erlaubt.
Weitere Informationen dazu gibt das Referat Öffentliche Ordnung der Stadtverwaltung unter Telefon 09342/301-250.
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Text: Stadtverwaltung Wertheim
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97877 Wertheim