Trier – Am heutigen Freitag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 36 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet. Diese verteilen sich wie folgt: 22 aus dem Landkreis und 14 aus der Stadt Trier.
Zwei weitere ältere Patienten sind im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung verstorben, beide aus dem Landkreis Trier-Saarburg. Damit sind bisher insgesamt 74 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben, nunmehr 56 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 18 aus der Stadt Trier.
Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen steigt auf 4052 (1507 in der Stadt Trier und 2545 im Landkreis Trier-Saarburg). Die 7-Tage-Inzidenz liegt in der Stadt Trier bei 71,7 und im Landkreis bei 82,3 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern.
Die Zahl der aktuell Infizierten ist leicht gesunken und liegt aktuell bei 443 – acht weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 294 im Landkreis und 149 in der Stadt Trier.
Insgesamt 42 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier werden zurzeit stationär behandelt. 29 Patienten werden im Corona-Gemeinschaftskrankenhaus in Trier behandelt, fünf im Kreiskrankenhaus Saarburg und acht im St. Josef Krankenhaus Hermeskeil.
Impfungen in Alten- und Pflegeheimen
Seit dem Impfbeginn am Silvestertag konnten insgesamt rund 1800 Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende von Alten- und Pflegeheimen geimpft werden. Für die kommende Woche sind derzeit Impfungen in sieben weiteren Einrichtungen für rund 1300 Personen geplant. Diese erfolgen zusätzlich zu den Impfungen nach Terminvereinbarung im Impfzentrum Messepark
Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.
Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.
Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.
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Presseamt Trier