Urteil Bundesverwaltungsgericht Putenmast: Bahnbrechend für den Tierschutz

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Urteil Bundesverwaltungsgericht Putenmast: Bahnbrechend für den TierschutzBundeslandwirtschaftsminister Rainer muss Regelungen für die Putenhaltung vorlegen, die den Bedürfnissen der Tiere entsprechen.

Hamburg, 23. April 2026 – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute zur Putenhaltung ein richtungsweisendes Urteil gefällt Dazu kommentiert die globale Tierschutzstiftung VIER PFOTEN:

Das heutige Urteil, dass die üblichen Bedingungen in der Putenmast gegen das Tierschutzrecht verstoßen, ist bahnbrechend und wegweisend für den Schutz von Millionen Puten. Es ist ein riesiger Erfolg für den Tierschutz in Deutschland. Bundeslandwirtschaftsminister Rainer steht jetzt in der Pflicht, endlich verbindliche Regelungen für die Putenhaltung vorzulegen, die den Bedürfnissen der Tiere entsprechen.

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In Deutschland werden jährlich bis zu 35 Millionen Puten geschlachtet – doch festgelegte Mindestanforderungen zur Haltung dieser Tiere gibt es bis heute nicht. Die allgemeinen Vorgaben zur Haltung von Tieren aus dem Tierschutzgesetz werden nicht durchgesetzt und die freiwilligen Vorgaben der Mastbetriebe sind bei weitem nicht ausreichend. Und das wurde jetzt durch das oberste Verwaltungsgericht Deutschlands bestätigt –  zu Recht“, sagt Volker Gaßner, Geschäftsleitung VIER PFOTEN Deutschland.

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Text: VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz

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