Anspruch auf den Landesfamilienpass haben: Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben; Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben; Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind; Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben und Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Grundsätzlich bleiben die Voraussetzungen für den Erhalt des Landesfamilienpasses 2020 gleich. Bei der Ausstellung können neben einer antragstellenden Person (im Pass: berechtigte Person) noch bis zu vier weitere Erwachsene (im Pass: Begleitpersonen) eingetragen werden.
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Stadt Ludwigsburg
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