Gemeinsame Initiative gegen häusliche Gewalt: Aufbau einer Täterberatungsstelle geplant

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Gemeinsame Initiative gegen häusliche Gewalt: Aufbau einer Täterberatungsstelle geplantHäusliche Gewalt stellt eine der häufigsten Formen von Menschenrechtsverletzungen dar und betrifft Menschen aller Altersgruppen – unabhängig von Herkunft, Bildungsstand oder Einkommen. Vor diesem Hintergrund planen die Landkreise Stade und Rotenburg (Wümme) die Einrichtung einer gemeinsamen Täterberatungsstelle als ergänzendes Angebot im regionalen Hilfesystem bei häuslicher Gewalt.

Fachlich qualifizierte Träger sind eingeladen, sich im Rahmen der laufenden Ausschreibung über die vorgesehenen Rahmenbedingungen zu informieren und ihr ein Angebot abzugeben.

Ausschreibung

Die Ausschreibung zur Einrichtung und zum Betrieb der Täterberatungsstelle wird federführend durch den Landkreis Rotenburg (Wümme) durchgeführt. Ziel ist es, ein qualitätsgesichertes und nachhaltig tragfähiges Angebot aufzubauen, das den gesetzlichen Anforderungen sowie den regionalen Bedarfen entspricht und die bestehende Interventionskette bei häuslicher Gewalt sinnvoll ergänzt.

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Wer ein Angebot abgeben möchte, kann die Vergabeunterlagen z.B. unter dem Stichwort „Rotenburg“  kostenlos unter http://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off abrufen. Zur Teilnahme am Verfahren wird die Registrierung auf und Nutzung der Vergabeplattform empfohlen.

Die Bieterkommunikation (z. B. Beantwortung von Bieterfragen) findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt. Angebote müssen elektronisch über das Portal eingereicht werden. Bei Problemen mit der Handhabung und/oder der Anwendung des Vergabeportals kann der Support der Deutschen eVergabe direkt im Portal oder unter der Nummer 0611-949 106 83 kontaktiert werden.

Ziel der Einrichtung

Ziel der geplanten Einrichtung ist es, gewaltausübende Personen frühzeitig zu erreichen, zur Verantwortungsübernahme anzuhalten und durch qualifizierte Beratung und strukturierte Programme eine nachhaltige Verhaltensänderung zu unterstützen. Gleichzeitig soll durch die Stärkung der Täterarbeit der Opferschutz weiter verbessert und die Prävention partnerschaftlicher Gewalt langfristig gestärkt werden.

Zwei Beratungsstandorte

Das Konzept sieht zwei Beratungsstandorte in der Region vor, um eine gute Erreichbarkeit für Ratsuchende sowie eine enge Zusammenarbeit mit bestehenden Hilfestrukturen, Fachberatungsstellen und Institutionen sicherzustellen. Die Täterberatungsstelle soll durch einen geeigneten freien Träger betrieben werden, der über fachliche Expertise im Bereich Gewaltprävention, Täterarbeit und interdisziplinärer Kooperation verfügt.

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Engagement für Gewaltschutz

Mit der geplanten Maßnahme unterstreichen die beteiligten Landkreise ihr Engagement für einen umfassenden Gewaltschutz und eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Hilfestrukturen.

Hintergrundinformationen

Warum soll eine Täterberatungsstelle eingerichtet werden?

Besonders häufig von Gewalt sind Frauen betroffen, wobei diese überwiegend von (ehemaligen) Partnern ausgeht. Vor diesem Hintergrund gewinnt der Ausbau präventiver und intervenierender Hilfsstrukturen zunehmend an Bedeutung.

Gewalthilfegesetz

Mit dem im Jahr 2025 in Kraft getretenen Gewalthilfegesetz verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, bestehende Versorgungslücken im Hilfesystem bei häuslicher Gewalt schrittweise zu schließen und ein bedarfsgerechtes Unterstützungsangebot sicherzustellen.

Neben dem Schutz und der Unterstützung Betroffener sieht das Gesetz ausdrücklich auch Maßnahmen vor, die sich an gewaltausübende Personen richten. Ein nachhaltiger Schutz vor weiterer Gewalt kann nur gelingen, wenn Täter ihr Verhalten reflektieren, Verantwortung übernehmen und Verhaltensänderungen aktiv begleitet werden.

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Täterarbeit hilft, Gewaltkreisläufe zu durchbrechen

Die Arbeit mit gewaltausübenden Personen ist ein zentraler Bestandteil einer wirksamen Interventionskette bei häuslicher Gewalt. Täterarbeit trägt dazu bei, Gewaltkreisläufe zu durchbrechen und erneute Gewalthandlungen zu verhindern.

Aus präventiver Sicht ist daher ein gezielter Ausbau von Täterarbeit ein wesentlicher Baustein zum langfristigen Schutz von Betroffenen.

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Text: Landkreis Rotenburg (Wümme)

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