Haushalt/Gesetzentwurf.
Mit der Verordnung will die Kommission die „Ausführung und Finanzierung des Gesamthaushaltsplans der Union im Jahr 2020“ für den Fall regeln, dass das Vereinigte Königreich die EU ohne in Kraft getretenes Austrittsabkommen verlassen sollte. Der Gesetzesvorbehalt für die Zustimmung im Rat ergibt sich laut Begründung aus Paragraf 8 des Integrationsverantwortungsgesetzes.
Damit soll eine bereits beschlossene Regel für das EU-Haushaltsjahr 2019 fortgeschrieben werden. „Dies wäre allerdings an die Voraussetzung geknüpft, dass das Vereinigte Königreich weiterhin Zahlungen zur Finanzierung des Unionshaushaltes 2020 leistet. Aus Sicht der verbleibenden EU Mitgliedstaaten, wie der Bundesrepublik Deutschland, würde dies die haushalterischen Auswirkungen des Verlustes eines wichtigen Nettozahlerlandes der Union begrenzen und für das Jahr 2020 im Unionshaushalt eine Finanzierungslücke bei einem ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreichs vermeiden“, heißt es in dem Entwurf.
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Deutscher Bundestag