Berlin – Presseerklärung aus Anlass des Bottroper Cyto-Apotheken-Falls

Gemeinsame Presseerklärung von VDW und IALANA

Wirtschaft Aktuell -Berlin – Am 1. Dezember 2017 in Kassel verleihen die „Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW)“ (vgl. dazu www.vdw-ev.de) und die Deutsche Sektion der Juristenvereinigung IALANA (vgl.dazu www.ialana.de ) den von ihnen erstmals 1999 gestifteten Whistleblower-Preis (vgl. Pressemitteilung vom 30. Oktober 2017: http://www.ialana.de/index.php?option=com_content&view=article&id=2062&catid=265).

Der Preis geht u.a. an den Dipl.-Volkswirt Martin Porwoll und die PTA Maria-Elisabeth Klein aus Bottrop. Ohne das Whistleblowing von Martin Porwoll und Maria-Elisabeth Klein wären Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei nicht einmal nachträglich in der Lage gewesen, dem gravierenden Verdacht durch den Inhaber der „Alten Apotheke“ in Bottrop begangener schwerer Straftaten nachzugehen und entsprechende Ermittlungen durchzuführen, Beweise zu sichern und schließlich Anklage zu erheben, über die seit dem 13.11.2017 das Landgericht Essen verhandelt.

Denn „Krebsmittel-Panschereien“ dieser Art wie in der „Alten Apotheke“ in Bottrop, von denen nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft 3000 bis 5000 Patientinnen und Patienten in fünf oder sechs Bundesländern betroffen waren, lassen sich angesichts der bisherigen Praxis der staatlichen Apothekenaufsicht, die ihre Inspektionen auch in Cyto-Apotheken jeweils vorher ankündigt und damit für die zu Kontrollierenden genau vorhersehbar macht, ohne Hinweise von Insidern durch die Strafverfolgungsbehörden kaum aufdecken. Dies gilt umso mehr, als nach vorliegenden, von uns eingeholten Informationen die Apothekenaufsicht ferner in aller Regel auf eine zumindest stichprobenweise Produkt-Kontrolle und Untersuchung von in den Cyto-Apotheken fertiggestellten Zytostatika-Präparaten verzichtet. Es stellen sich darüber hinaus aber auch strukturelle Fragen, z.B. ob es überhaupt richtig oder zumindest vertretbar ist, die Krebsmittel-Therapie bei privaten Cyto-Apotheken mit ihren spezifischen Gewinninteressen zu belassen.

Auf Anfrage der Gemeinsamen Jury von VDW und IALANA hat jetzt MdB Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) eine fachliche Stellungnahme zu den aus seiner Sicht „Notwendigen Schlussfolgerungen aus dem Krebsmittelpanscher-Skandal in Bottrop“ vorgelegt, die folgenden Wortlaut hat:

Stellungnahme zum Bottroper Cyto-Apotheken-Fall
Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB

Der Fall des Bottroper Apothekers zeigt ein wichtiges Systemversagen.

In keinem Bereich der Medizin wird mit so hohen Gewinnmargen gearbeitet wie in der Krebsmedizin. Einzelne Apotheken machen mit Chemotherapeutika dreistellige Millionenumsätze. Betrüger können leicht Millionengewinne machen. Daraus ergibt sich politischer Handlungsbedarf. Aus meiner Sicht sollte die Krebstherapie in die Krankenhäuser verlagert und das System der Schwerpunkt-Apotheken und niedergelassenen Krebsärzte an die Krankenhäuser angebunden werden. Das System ist gegen Betrug schwer zu sichern und darüber hinaus anfällig für große Qualitätsdefizite.

Chemotherapeutika sollten ausschließlich in Krankenhäusern bzw. in Krankenhausapotheken zubereitet werden. Dort herrscht das Mehraugenprinzip. Die finanziellen Anreize mit Aussichten auf Millionengewinne sind für einen privaten Geschäftsmann andere als für einen angestellten Krankenhausapotheker, der die Aufgabe quasi als Treuhänder wahrnimmt. Hinzukommen gewichtige Argumente im Hinblick auf die Versorgungsqualität. Die Chemotherapie wird in ihrer Durchführung in allen Schritten von der Wahl der Medikamente bis zur Zubereitung zunehmend komplizierter, und die Medikamente selbst werden immer teurer. Dies im niedergelassenen Bereich zu belassen, wäre falsch.

Vielmehr handelt es sich hier um klassische Krankenhausarbeit, bevorzugt in spezialisierten Zentren wie etwa Universitätskliniken oder anderen Kliniken, die auf die Krebsbehandlung entsprechend vorbereitet sind und hochspezialisierte Teams vorhalten. Zudem kann in solchen Kliniken auch von wirklicher Qualitätskontrolle gesprochen werden. Anders als bei Schwerpunkt-Apotheken, bei denen die in der Regel angekündigten Stichprobenkontrollen offenkundig fatal unzulänglich sind, und bei niedergelassenen Onkologen und Hämatologen. Bei diesen hat ausgerechnet die Kassenärztliche Vereinigung die Kontrollhoheit. Eine Instanz mit eher zweifelhaftem Ruf, die selbst intensiver Kontrolle bedarf.

Mangels entsprechender Untersuchungen liegen derzeit keine Informationen über andere Vorfälle ähnlich dem in Bottrop vor. Weitere Fälle sind aber nicht auszuschließen. Politisch reagiert werden muss daher auf die Verunsicherung der Patienten. Viele Patienten wissen nicht, ob sie betroffen sein könnten, sie die betroffene Chemotherapie aus der Bottroper Apotheke erhalten haben oder nicht und ob die Dosierung möglicherweise nicht gestimmt hat. Insbesondere die Landesgesundheitsministerien sind in der Pflicht, alle Betroffenen vollumfänglich zu informieren und aufzuklären. Das hätte längst geschehen müssen, und das ist auch unter Berücksichtigung des Datenschutzes möglich, so dass niemand aufgeklärt wird, der nicht aufgeklärt werden möchte. Im Fall der Vorkommnisse in Bottrop war die Informationspolitik des NRW-Ministers Laumann bislang desaströs. Der Datenschutz, der von Minister Laumann und der Ärztekammer vorgeschoben wird, schützt in diesem Fall niemanden. Er ist hier vielmehr ethisch fragwürdig, da Patienten möglicherweise weiterhin unmittelbar gefährdet sind. So könnten gegebenenfalls Patienten, bei denen die Chemotherapie nicht oder nicht ausreichend gewirkt hat, profitieren, in dem sie nachbehandelt würden, wenn klar wäre, dass sie betroffen sind.

Es geht hier also bei weitem nicht nur um die Schuldfrage.

Ende der Stellungnahme von Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB

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Berlin, den 15. November 2017
Für den Vorstand der VDW: Prof. Dr. Hartmut Graßl
Für den Vorstand der IALANA: Rechtsanwalt Otto Jäckel
Für die gemeinsame Jury von VDW und IALANA: Dr. Dieter Deiseroth