Berlin – Thema im Bundestag: Beschwerden über Drittanbieter

Wirtschaft und Energie/Antwort

aktuelles-aus-dem-bundestag Berlin – (hib/HLE)  Die Bundesregierung hat keine belastbaren Informationen, wie sich die Zahl der Beschwerden über Drittanbieter, die ihre Leistungen über die Telefonrechnungen abrechnen, in den letzten fünf Jahren entwickelt hat. Dies teilt sie in ihrer Antwort (18/10480) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10310) mit. Verwiesen wird auf eine Meinungsumfrage, in der 13 Prozent der befragten Mobilfunknutzer angegeben hätten, vom Mobilfunkanbieter in Rechnung gestellte Leistungen von Drittanbietern nicht bestellt zu haben. Es müsse aber von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden.

Die Abrechnungspraxis insgesamt bewertet die Regierung positiv: „Die Abrechnung von Drittanbieterleistungen stellt ein grundsätzlich zu begrüßendes, da unkompliziertes Geschäftsmodell des mobilen Bezahlens dar und wird für zahlreiche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gewünschte Dienste (unter anderem Tickets im ÖPNV) verwendet.“ Um den Verbraucherschutz sicherzustellen, würden derzeit in der Bundesregierung praktikable Lösungsansätze zur Bekämpfung der Missbrauchsproblematik diskutiert.

„Ziel ist es, Manipulationsmöglichkeiten bei der Zahlungsauslösung effektiv zu verhindern und sämtliche Mobilfunknutzer ausreichend zu schützen“, schreibt die Regierung.

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Text: Deutscher Bundestag

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