Bonn – Verpflichtungserklärung für Flüchtlinge endet nicht automatisch mit Abschluss des Asylverfahrens

Mittelrhein-Tageblatt - Stadtnachrichten - Bonn am Rhein -Bonn (NRW) – Die Aufnahme syrischer Flüchtlinge erfolgte in Bonn – wie in vielen anderen Kommunen – unter anderem durch Verpflichtungserklärungen, zum Beispiel von bereits hier lebenden Verwandten. In diesen Fällen hat der Erklärende sich verpflichtet, für den Lebensunterhalt der aufgenommenen Flüchtlinge aufzukommen. Diese Verpflichtungserklärung endet nicht automatisch mit Abschluss des Asylverfahrens, wie das Bundesverwaltungsgericht nun wiederholt entschieden hat.

Viele Familien und Organisationen verdienen große Anerkennung, dass sie die mit der Aufnahme von Geflüchteten verbundenen Schwierigkeiten und finanziellen Belastungen zu tragen bereit waren. Viele Verpflichtungsgeberinnen und -geber sehen sich aber nach Abschluss des Asylverfahrens nicht mehr an diese Erklärung gebunden und stellen ihre Unterstützung ein.

In diesen Fällen ist die Bundesstadt Bonn oder aber das Jobcenter Bonn eingesprungen und hat den Lebensunterhalt der Geflüchteten zunächst sichergestellt. Insgesamt wurden 2,3 Millionen Euro von der Bundesstadt Bonn oder aber dem Jobcenter ausgezahlt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun wiederholt entschieden, dass die Verpflichtungserklärung nicht automatisch mit Abschluss des Asylverfahrens endet. Der Erklärende bleibt auch nach Abschluss des Asylverfahrens in der Verantwortung, den Lebensunterhalt der Geflüchteten sicherzustellen. Der Gesetzgeber hat ebenfalls durch Änderung des Integrationsgesetzes im Sommer 2016 diesem Umstand Rechnung getragen. Verpflichtungserklärungen bleiben seitdem für fünf Jahre ab Einreise gültig. Erklärungen, die vor Sommer 2016 abgegeben wurden, bleiben für drei Jahre gültig.

Wenn Verpflichtungsgeberinnen und -geber ihre Unterstützung eingestellt haben, ist die Bundesstadt Bonn wie auch das Jobcenter Bonn gehalten, diese zur Erstattung gewährter Leistungen heranzuziehen, sofern dies unter Berücksichtigung deren aktueller Lebensumstände keine unzumutbare Härte darstellt. So werden die persönlichen Verhältnisse und finanziellen Situationen aller Betroffenen bei den vorzunehmenden Abwägungen hinreichend Beachtung finden.

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Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Presseamt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn

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