Boppard am Rhein – Widerspruchsmöglichkeit gegen Auskunftserteilung aus dem Melderegister

Mittelrhein-Tageblatt - Stadtnachrichten - Boppard am Rhein - Boppard am Rhein – Die Meldebehörde weist darauf hin, dass nach dem Bundesmeldegesetz Anträge auf Einrichtung von Auskunfts- bzw. Übermittlungssperren in folgenden Fällen gestellt werden können:

– Weitergabe von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen

– Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
Antragsberechtigt sind Familienmitglieder, die keiner oder nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören wie der Meldepflichtige

– Bekanntmachung von Alters- oder Ehejubiläen
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung von sich aus keine Alters- oder Ehejubiläen veröffentlicht.

– Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage

– Weitergabe der Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Die o. g. Übermittlungssperren sind unbefristet gültig.

Zudem kann eine Auskunftssperre eingerichtet werden, wenn hierdurch dem Betroffenen oder einer anderen Person eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutz-würdige Interessen erwachsen kann. Dies ist zu begründen.

Die Sperre ist auf die Dauer von zwei Jahren befristet. Eine erneute Beantragung ist möglich.

Weitere Informationen erteilt das Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Boppard (Tel. 06742/103-64).

Stadtverwaltung Boppard, 11.04.2017

Dr. Walter Bersch
Bürgermeister

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