Bundesrat stimmt Reform des Bundespolizeigesetzes zu – Der Bundesrat hat der Reform des Bundespolizeigesetzes am 25. September 2026 zugestimmt. Wenige Stunden zuvor hatte der Bundestag das Gesetz beschlossen.
Anpassung an heutige Gefahrenlagen
Mit der neuen Fassung soll das Bundespolizeigesetz, das die Aufgaben und Rechtsstellung der Bundespolizei regelt, an die heutigen Anforderungen angepasst werden. Die Bundesregierung begründet das Reformvorhaben damit, dass das bisher geltende Gesetz zum großen Teil aus dem Jahr 1994 stamme, also aus einer Zeit, in der es weder Chat-Gruppen noch Social Media gab. Ziel sei es, die über 50.000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten mit zeitgemäßen Befugnissen auszustatten, die den heutigen Gefahrenlagen entsprechen.
Einsatz und Abwehr von Drohnen
Erstmals werden im Bundespolizeigesetz der Einsatz und die Abwehr von Drohnen geregelt. So darf die Bundespolizei künftig eigene Drohnen zur Überwachung und Aufklärung einsetzen, etwa bei Großveranstaltungen oder zur Kontrolle schwer zugänglicher Bahnstrecken. Außerdem kann sie Abwehrmaßnahmen ergreifen. Dazu gehören elektromagnetische Impulse, GPS und physische Eingriffe.
Mehr Sicherheit an Bahnhöfen
In Waffen- und Messerverbotszonen darf die Polizei auch ohne konkreten Verdacht Kontrollen durchführen. Darüber hinaus kann sie Aufenthaltsverbote von bis zu drei Monaten verhängen, etwa gegen bekannte Gewalttäter bei Bahnreisen oder gegen Personen, die an Bahnhöfen wiederholt straffällig geworden sind.
Schließlich erlaubt das Gesetz der Bundespolizei, mit Hilfe von Videotechnik und künstlicher Intelligenz Bewegungsmuster zu entschlüsseln, wenn diese darauf hindeuten, dass eine Straftat begangen werden könnte, zum Beispiel wenn jemand ein Messer zieht.
Abschiebungshaft
Darüber hinaus kann die Bundespolizei künftig selbst Abschiebungshaft bei Gericht beantragen, wenn sie in ihrem Zuständigkeitsbereich Personen antrifft, die vollziehbar ausreisepflichtig sind und keine Duldung besitzen.
Wie es weitergeht
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Plenarsitzung des Bundesrates am 25.09.2026
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Text: Bundesrat