Dresden – Corona-Aktueller Hinweis vom 20.10.2021: Corona-Schutzimpfung in der Impfstelle des Gesundheitsamtes

Ab 5. November freitags und sonnabends ohne Anmeldung Am Brauhaus 8.

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Dresden -Dresden (SN) – Wer eine Corona-Schutzimpfung möchte, bekommt diese ab November ohne Anmeldung freitags und sonnabends auch in der Impfstelle des Amtes für Gesundheit und Prävention, Am Brauhaus 8 (im Waldschlößchen-Areal Dresden-Neustadt).

Hier können sich alle Erwachsenen, Jugendlichen und Kinder ab zwölf Jahren zwischen dem 5. November und dem 18. Dezember gegen Covid 19 impfen lassen. Geöffnet ist freitags von 13 bis 17 Uhr sowie sonnabends von 10 bis 15.30 Uhr. Zu diesen Zeiten finden ausschließlich die Corona-Schutzimpfungen statt, keine anderen Impfungen. Der Zugang zur Impfstelle ist barrierefrei. Für die Impfaktion ist es nicht notwendig, einen Termin zu buchen – einfach vorbeikommen reicht. Aufgrund des großen Interesses bei den letzten mobilen Angeboten, empfiehlt es sich allerdings, mindestens eine Stunde vor Schließung einzutreffen und ein wenig Wartezeit einzuplanen.

In Anwesenheit von Ärzten und Mitarbeitern des DRK werden die Impfstoffe von Johnson & Johnson und BioNTech sowie Moderna verabreicht; die Wahl besteht. Bei Johnson & Johnson reicht eine Gabe aus, wobei dieser Impfstoff nur an Personen ab 60 Jahren verimpft werden darf. Bei den Impfstoffen von BioNTech ist nach drei Wochen sowie von Moderna nach vier Wochen eine zweite Impfung notwendig. Ein vollständiger Impfschutz besteht nach weiteren 14 Tagen. Die notwendigen Zweitimpfungen können dann ebenfalls vor Ort bis zum 18. Dezember erfolgen.

Bei der Impfaktion werden sowohl Erst- als auch Zweitimpfungen sowie die Auffrischungsimpfung angeboten. Auffrischungsimpfungen bei immunsupprimierten Personen (mit unterdrücktem körpereigenem Abwehrsystem) sind leider nicht möglich. In diesen Fällen sollten die Hausärzte direkt konsultiert werden.

Die Impfung ist kostenfrei. Interessenten sollten bitte ein Dokument für den persönlichen Nachweis mitbringen, also die Chipkarte oder den Ausweis beziehungsweise Pass, sowie das gelbe Impfbuch, falls vorhanden. Den Aufklärungs- und Anamnesebogen gibt es vor Ort. Für die Jugendlichen unter 16 ist die Anwesenheit einer sorgeberechtigen Person und die Einverständniserklärung der weiteren sorgeberechtigten Person erforderlich. Jugendliche, die 16 oder 17 Jahre alt sind, benötigen nur die Einverständniserklärung. Die Sorgeberechtigten müssen nicht mit anwesend sein.

Informationen zu weiteren mobilen Impfaktionen sowie anderes Nützliche rund um das Thema Corona werden im Internet unter www.dresden.de/corona veröffentlicht.

Weitere Informationen:
www. dresden.de/corona
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Landeshauptstadt Dresden
Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll

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