Da das Geflügelpest-Virus weiterhin in Norddeutschland aktiv ist, müssen die strengen Sicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter jedoch aufrechterhalten werden, um die Tiere vor dem aggressiven Erreger zu schützen. Entsprechend gelten die hamburgweite Stallpflicht für Geflügel und die strengen Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen unverändert. Sollte es zu neuen Nachweisen von Geflügelpest in der Hansestadt kommen, müssen gemäß der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung erneut Restriktionszonen (Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete) eingerichtet werden.
Am 20. November 2016 war erstmals in Hamburg bei drei verendeten Wildvögeln der Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen worden. Insgesamt wurde der Erreger bislang bei elf Tieren in der Hansestadt festgestellt.
Für Bürgeranfragen zum Thema Geflügelpest steht die Rufnummer 040-428 37 2222 weiter in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 15 Uhr zur Verfügung. Die Meldung toter Vögel kann direkt unter der Nummer 040-428 37 2200 vorgenommen werden.
Umfassende Informationen zum Thema Geflügelpest stehen unter anderem unter www.hamburg.de/tiere zur Verfügung.
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Text: Pressestelle der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz – Hamburg