Hamburg – Stadtentwicklung: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs für den Elbtower in der östlichen HafenCity

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können Planentwürfe einsehen und Stellungnahmen abgeben.

Mittelrhein-Tageblatt - News aus Hamburg - Stadt-News - Hamburg – Der Bebauungsplan HafenCity 16 schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Hochhausbebauung zwischen den Elbbrücken nördlich der Zweibrückenstraße.

Geplant ist ein ca. 245 Meter hohes Gebäude, der Elbtower, mit überwiegender Büronutzung, daneben Hotelnutzung sowie publikumsbezogene Nutzungen (wie Gastronomie, Freizeit/Unterhaltung, kleinflächiger Einzelhandel) in den unteren Geschossen. Oberhalb des 50. Obergeschosses soll mindestens ein Aussichts- und Besuchergeschoss realisiert werden. Wohnungen sind aus Gründen des Lärmschutzes nicht geplant. Südlich der Zweibrückenstraße soll eine öffentliche Parkanlage entstehen sowie ein vorhandenes Gebäude und naturnahe Flächen an der Norderelbe planungsrechtlich gesichert werden.

Der Entwurf (zeichnerische Darstellung mit textlichen Festsetzungen und Begründung) kann vom 3. November 2020 bis einschließlich 3. Dezember 2020 im Internet unter https://www.hamburg.de/bebauungsplaene oder unter https://bauleitplanung.hamburg.de eingesehen werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, online Stellungnahmen abzugeben.

Zudem kann unter Einhaltung der geltenden Abstandsregelungen der Bebauungsplanentwurf auch in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, im Foyer direkt neben dem Eingang öffentlich eingesehen werden. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr. Im Behördengebäude gilt derzeit aus Infektionsschutzgründen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Telefonische Auskünfte erhalten Sie im zuständigen Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung unter der Telefonnummer 040 42840 3106 oder -8080.

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Stadt Hamburg
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

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