Hessen – Glücksspiel – Günter Rudolph (SPD): Innenminister Beuth kapituliert vor illegalen Sportwetten

Politik-Extra - News der SPD in Hessen - Hessen / Wiesbaden – Zur heutigen Ankündigung des hessischen Innenministers Peter Beuth, bislang illegale Sportwetten künftig zu dulden, hat der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph am Samstag Folgendes erklärt:

„Innenminister Beuth kapituliert nach einer Reihe von gerichtlichen Niederlagen vor den Anbietern illegaler Sportwetten. Dass er diese Kapitulation nach jahrelanger Debatte ausgerechnet an einem Samstagvormittag verkündet, ist ein Anzeichen dafür, dass er eine öffentliche Diskussion scheut. Hessen hat die Aufgabe, für alle Bundesländer die Konzessionierung zu übernehmen. Herr Beuth hat sich damit offenkundig übernommen.

Beuth will den hessischen Sonderweg weitergehen und scheint keine bundesweite Lösung anzustreben. Das unzureichende Vorgehen Hessens gegen illegale Sportwetten in der Vergangenheit war ein Fehler. Dieser Fehler wird mit der Quasi-Legalisierung bislang illegaler Sportwetten durch Duldungen nicht korrigiert, sondern verschlimmert. Das mit dem Behauptung zu schmücken, die Spieler sollten geschützt werden, ist eine dreiste Täuschung.“

___________________________________________

Text: GERT-UWE MENDE
Geschäftsführer
SPD-Fraktion im Hessischen Landtag
Schlossplatz 1 – 3, 65183 Wiesbaden

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com