Igel und andere kleine Tiere schützen: Nächtliches Mähroboter-Verbot in Schwerin in Kraft getreten – Auf Beschluss der Stadtvertretung hat die Stadtverwaltung den nächtlichen Betrieb von Mährobotern (auch Rasenmäh- oder Rasenroboter) zum Schutz von Igeln und anderen kleinen Tieren verboten. In den Abend- und Nachtstunden sind diese besonders durch autonom arbeitende Mähroboter gefährdet. Die Allgemeinverfügung zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern im gesamten Stadtgebiet Schwerins ist am 27. April in Kraft getreten und kann unter www.schwerin.de nachgelesen werden.
Das Mähroboter-Verbot gilt eine Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang. Tagsüber dürfen Mähroboter weiterhin uneingeschränkt betrieben werden.
Igel zählen nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Arten. Sie sind vor und nach dem Winterschlaf auf Nahrungssuche und bewegen sich vor allem in der Dämmerung und in der Nacht. Bei Gefahr rollen sich Igel zusammen, anstatt zu flüchten, und können dabei von Mährobotern schwer verletzt oder getötet werden. Wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen, dass die meisten Mähroboter besonders kleinere Tiere erst bei direktem Kontakt erkennen. Durch das nächtliche Fahrverbot wird diese Gefahrenquelle deutlich reduziert.
Igel können am besten unterstützt werden, wenn der eigene Garten naturnah mit Gehölzen und kleinen Strukturen gestaltet ist, die Rückzugsräume bieten. Eine kurze Kontrolle des Rasens vor jedem Mähvorgang kann ebenfalls helfen, Tiere zu schützen.
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Text: Schwerin.de