Mit dem Antrag auf Planfeststellung an den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) am 21. Mai 2019 hat die Stadt Koblenz einen weiteren wichtigen Schritt unternommen. Die umfangreichen Unterlagen werden nun vom LBM in seiner Eigenschaft als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde geprüft und anschließend öffentlich ausgelegt.
Im Rahmen dieses sogenannten Anhörungsverfahrens können Einsprüche gegen die Planung erhoben werden. Nach deren Abarbeitung wird das Verfahren dann mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses beendet. Sobald dieser Beschluss rechtskräftig ist, besteht für die Stadt Baurecht und mit dem Vorhaben darf begonnen werden.
Aufgrund der umfangreichen Vorabstimmungen im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens sind die Fachleute des Brückenbauamtes zuversichtlich, dass das Baurecht relativ zügig erlangt werden kann.
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Stadt Koblenz