Kreis Mayen-Koblenz – Corona-Aktuell 30.04.2021: So geht es mit Schulen und Kitas in Mayen-Koblenz weiter

Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas in den Städten Andernach, Bendorf, Mayen und der Verbandsgemeinde Weißenthurm bleibt bestehen.

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - KREIS Mayen-Koblenz -.jpgKreis Mayen-Koblenz – Corona-Aktuell 30.04.2021: Auch wenn die Bundesnotbremse für den Schul- und Kitabetrieb im Landkreis Mayen-Koblenz voraussichtlich ab kommenden Mittwoch, 5. Mai, nicht mehr greifen sollte, wird es in Schulen und Kitas in den Städten Andernach, Bendorf und Mayen sowie in der Verbandsgemeinde Weißenthurm aufgrund der Allgemeinverfügung des Landkreise vom 21. April weiterhin bis zum 12. Mai keinen Wechselunterricht bzw. Regelbetrieb geben. Das hat die Kreisverwaltung in enger Absprache mit dem Gesundheitsamt und der Schulaufsicht des Landes beschlossen.

„Ausschlaggebend für die Entscheidung, die Allgemeinverfügung weiter aufrecht zu erhalten, ist die Infektionslage vor Ort. Leider müssen wir feststellen, dass sich noch keine signifikante Verbesserung eingestellt hat und es trotz geschlossener Einrichtungen weiterhin zu Infektionen in der Altersgruppe der Schülerschaft kommt. Daher teile ich die Sorge des Gesundheitsamtes, dass es bei einer zu frühen Öffnung schnell wieder zu vielen positiven Corona-Fällen durch eine Vermischung der Schüler kommen könnte“, begründet Landrat Dr. Alexander Saftig die Entscheidung.

Für Schulen und Kitas in den übrigen Kommunen des Landkreises gilt folgende Regelung: Am heutigen Freitag liegt die 7-Tage-Inzidenz des RKI für den Landkreis Mayen-Koblenz den vierten Werktag in Folge unter der maßgeblichen Notbremse-Grenze von 165. Sofern es bei dieser Entwicklung bleibt und der Wert nach den Vorgaben des Bundes-Infektionsschutzgesetzes auch am kommenden Montag, also am fünften Werktag in Folge, unter dieser Grenze bleibt, werden am Mittwoch, 5. Mai, in allen Städten und Verbandsgemeinden außer in Andernach, Bendorf, Mayen und der Verbandsgemeinde Weißenthurm, in denen die Allgemeinverfügung weiterhin gilt, die Schulen wieder für den Wechselunterricht und die Kindertagesstätten wieder für den Regelbetrieb geöffnet.

Unabhängig davon wie sich der Inzidenz-Wert für den Landkreis Mayen-Koblenz über das kommende Wochenende hinweg entwickelt, wird die Kreisverwaltung am Montag, 3. Mai, noch einmal über die Regelung informieren, die die Bundes-Notbremse betrifft.

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Bahnhofstr. 9
56068 Koblenz