Landkreis Peine (NI) – Corona-Aktuell 23.04.2021: Auf Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes tritt für den Landkreis Peine ab Samstag, 24. April, eine Ausgangssperre in der Zeit von 22 bis 5 Uhr in Kraft. „In der Zeit von 22 bis 24 Uhr sind Spaziergänge und zum Beispiel Joggen oder Radfahren von Einzelpersonen erlaubt. Zudem sind selbstverständlich Arbeitswege und dringende Notfälle von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß.
Zudem werden ab Montag weitere Jahrgänge im Landkreis Peine ins Distanzlernen (Szenario C) wechseln. „Ausgenommen davon sind Abschlussklassen und Förderschulen für geistliche Entwicklung. Das Niedersächsische Kultusministerium hat zudem angeordnet, dass 4. Klassen als Abschlussklassen zu sehen sind. Diese bleiben damit auch im Szenario B (Wechselunterricht)“, so Laaß.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen sind nicht mehr die Inzidenzen des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes, sondern die des Robert-Koch-Instituts maßgeblich. Diese sind unter www.rki/inzidenzen zu finden. „Momentan wird dort für den 23. April eine Inzidenz von 159 angezeigt. Grund dafür ist allerdings ein technischer Übertragungsfehler der Fallzahlen. Deshalb ist dieser Wert nicht belastbar. Die Inzidenz für den Landkreis Peine liegt aktuell bei ungefähr 190“, erklärt der Kreissprecher. Der Krisenstab setze deshalb auch die Schließung der Schulen ab Montag um. „Uns geht es darum, die Bevölkerung zu schützen. Die Zahlen des RKI werden ab dem Wochenende wieder richtig sein. Zu beachten ist allerdings der zeitliche Verzug, da die Gesundheitsämter ihre Zahlen an das Land melden und dieses dann an das RKI“, erläutert Laaß.
Diese Regelungen gelten ab Samstag:
– Private Treffen sind auf die Angehörigen eines Hausstandes und maximal eine weitere Person begrenzt. Ausgenommen sind Kinder unter 14.
– Zwischen 22 und 5 Uhr gelten Ausgangsbeschränkungen und man darf die Wohnung oder das eigene Grundstück nicht verlassen. Es gibt aber Ausnahmen, unter anderem für Notfälle, die Berufsausübung oder das Gassi gehen mit dem Hund. Allein ausgeübte körperliche Bewegung und Spaziergänge bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine.
– Für Einkaufen jenseits des Lebensmittel-, Drogerie-, Buch- oder Blumenhandels gilt: Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben (Click & Meet). Steigt der Inzidenzwert über 150, ist nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt. Für den Landkreis Peine gilt aktuell Click & Collect.
– Nicht-medizinische körpernahe Dienstleistungen sind untersagt. Eine Ausnahme gibt es für Friseurdienstleistungen und Fußpflege. Kundinnen und Kunden müssen allerdings ein negatives Corona-Test-Ergebnis vorweisen, das nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Liegt die 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 165, wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht verboten und es geht in den Distanzunterricht. Eine Notbetreuung ist möglich. Ab einem Wert von 100 gibt es Wechselunterricht. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich. Im Landkreis Peine bleibt bei den Kitas alles wie gehabt.
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