Wer hingegen die Marktfläche ohne konkrete Kaufabsicht überquert oder sich dort aufhält, ist nach der 8. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) nicht verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Die Stadt appelliert jedoch nach wie vor an die Bürgerinnen und Bürger, die geltenden Abstands- und Hygiene-Regelungen einzuhalten und die Mund-Nasen-Bedeckung so oft wie möglich – auch zum Schutz anderer Personen – zu tragen. Aktuelle Informationen zu den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Infektionen sind unter www.mainz.de/coronavirus zu finden.
Herausgeber:
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Marc André Glöckner, Abteilungsleiter und Pressesprecher der Stadt Mainz
Stadthaus ‚Große Bleiche‘ (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz