Mainz – Hinweis zum Wochenmarkt: Mund-Nasen-Bedeckungspflicht erlassen

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Mainz - Mainz – Hinweis zum Wochenmarkt: (gl) Das Land hat mit der vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (4. CoBeLVO) eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht ab dem 27. April 2020 erlassen.

Ab sofort gilt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch verpflichtend auf dem Hauptmarkt sowie auf allen Stadtteilmärkten der Landeshauptstadt Mainz. Die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung hilft, die Ansteckungsgefahr weiter zu minimieren.

Aktuelle Informationen der Stadtverwaltung Mainz zu den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Infektionen unter www.mainz.de/coronavirus

Herausgeber:
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Marc André Glöckner, Abteilungsleiter und Pressesprecher der Stadt Mainz
Stadthaus ‚Große Bleiche‘ (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 12-22 21
Fax.: +49 6131 12-33 83

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Scroll to Top
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com