Mainz – Uwe Junge (AfD) zur Entscheidung des Verfassungsgerichts: Absenkung von Beamtengehältern war rechtswidrig

Uwe Junge - AfD -
Uwe Junge (Quelle: AfD RLP)

Mainz – Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine temporäre Absenkung von Beamtengehältern in Rheinland-Pfalz mit dem Grundgesetz nicht vereinbar war. Die Folge: die rheinland-pfälzische Landesregierung muss nun 1,4 Millionen Euro an Ihre Beamten nachzahlen.

Dazu Uwe Junge, Vorsitzender der AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz: „Und wieder eine Niederlage der Landesregierung. Erst ist der Haushalt verfassungswidrig, jetzt stellt sich heraus, dass die Kürzung von Bezügen der Beamten rechtswidrig war. Aber damit nicht genug, Gewerkschafter bei der Polizei werden von Minister Roger Lewentz (SPD) unter Beibehaltung ihrer Bezüge freigestellt, was ebenfalls rechtswidrig ist.“

Junge weiter: „Die Steuereinnahmen zur Finanzierung des Landehaushalts stellen keine Privatvermögen der Landesregierung oder der Minister dar. Es ist ein Skandal, wie hier Recht und Gesetz gebeugt wird, um die verfehlte Landespolitik von SPD, Grünen und FDP zu finanzieren.“

Uwe Junge ist Fraktionsvorsitzender der AfD im Landtag Rheinland-Pfalz.

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Text: Andreas Wondra
Leiter Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz
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