Neuer Mindestlohn 2025: Minijobber profitieren ab Januar

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Mindestlohn 2025 – Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in Kraft. Dieser steigt von derzeit 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde (BMAS).

Diese Anpassung hat direkte Auswirkungen auf Minijobber, da die Verdienstgrenze für Minijobs entsprechend angehoben wird.

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das regelmäßige monatliche Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Ab Januar 2025 liegt diese Verdienstgrenze bei 556 Euro pro Monat.

Minijobs sind sozialversicherungsfrei, was bedeutet, dass weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Allerdings besteht für Minijobber eine Rentenversicherungspflicht, von der sie sich auf Wunsch befreien lassen können. Diese Beschäftigungsform ist besonders bei Studierenden, Rentnern und Personen, die nebenbei ein zusätzliches Einkommen erzielen möchten, beliebt.

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Mindestlohn 2025: Auswirkungen des neuen Mindestlohns auf Minijobber

Mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde erhöht sich auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs auf 556 Euro (Minijob Magazin).

Diese Anpassung ermöglicht es Minijobbern, bei gleichbleibender Arbeitszeit ein höheres Einkommen zu erzielen. Alternativ können sie ihre Arbeitszeit reduzieren und dennoch das maximale Einkommen innerhalb der Minijob-Grenze erreichen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass die Arbeitszeit entsprechend angepasst wird, um die Verdienstgrenze nicht zu überschreiten. Ein Überschreiten der Grenze führt dazu, dass die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig wird.

Offizielle Zahlen und Erwartungen

Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll die Erhöhung des Mindestlohns die Kaufkraft stärken und einen angemessenen Mindestschutz für Arbeitnehmer gewährleisten.

Insbesondere Geringverdiener und Minijobber profitieren von dieser Anpassung, da sie dadurch ein höheres Netto-Einkommen zur Verfügung haben.

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Die Anhebung des Mindestlohns und der Minijob-Verdienstgrenze ab Januar 2025 stellt somit eine positive Entwicklung für viele Beschäftigte dar, die in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen tätig sind (hk).

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