Ratgeber Recht – Wussten Sie eigentlich, dass ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit nicht automatisch ein Arbeitsunfall ist?

Stefanie Thon, Unfallexpertin bei der IDEAL Versicherung, klärt Sie auf.

Ratgeber-Recht-und-Urlteil- Deutsches Tageblatt -Ratgeber Recht – Bei Unfällen, die sich im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ereignen, greift die gesetzliche Unfallversicherung.

Der Versicherungsschutz umfasst dabei nicht nur die versicherte Tätigkeit, sondern auch den unmittelbaren Weg von und zur Arbeitsstätte. Sobald der Versicherte die Haustür verlässt, ist dieser Schutz wirksam.

Dabei spielt es auch keine Rolle, ob man zu Fuß geht oder ein beliebiges Verkehrsmittel nutzt. Wird der Arbeitsweg jedoch unterbrochen, kann dies zur zeitweisen oder kompletten Aufhebung des Versicherungsschutzes führen. Nicht versichert sind beispielsweise private Erledigungen wie Einkäufe und Besuche, Umwege, die zum Beispiel aufgrund einer „schöneren“ Strecke genommen werden, aber auch das Betanken des Fahrzeugs.

Sobald der Versicherte seine private Erledigung innerhalb von zwei Stunden beendet hat und auf den direkten Arbeitsweg zurückgekehrt ist, beginnt der Versicherungsschutz erneut. Grundsätzlich mitversichert sind Umwege, um Kinder in die Kita, in die Schule oder zu einer Betreuungsperson zu bringen. Daneben akzeptiert die gesetzliche Unfallversicherung auch das Mitnehmen anderer Personen bei Fahrgemeinschaften.

Bei Umleitungen und wenn sie längere, aber schnellere Strecken wählen – etwa um einen Stau zu umfahren – behalten Arbeitnehmer ebenfalls den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Aber: Erleidet der Versicherte auf dem Arbeitsweg Verletzungen oder Gesundheitsschäden, die zufällig und ohne äußere Einwirkung oder unter Alkoholeinfluss eintreten, ist dies kein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung. Dies kann beispielsweise bei einem Herzinfarkt oder bei Sehnen- und Muskelfaserrissen aufgrund vorhandener Vorschädigungen zutreffen.

Tipp: Um auch für Unfälle außerhalb des gesetzlichen Versicherungsschutzes umfassend abgesichert zu sein, empfiehlt es sich, eine private Unfallversicherung abzuschließen.

Mehr Infos aus dem Verbraucher-Alltag im IDEAL Magazin unter https://www.ideal-versicherung.de/magazin/.

***
ERGO-Versicherung