Saarbrücken – Sonderöffnungszeiten des Wahlamtes während Fastnacht

Für das Wahlamt der Landeshauptstadt Saarbrücken gelten an Fastnacht besondere Öffnungszeiten.

Nachrichten-aus-der-Stadt-Saarbrücken-Aktuell-Saarbrücken (SL) – Das Wahlamt der Landeshauptstadt ist an den Samstagen, 23. Februar, 2. März, 9. März und 16. März, jeweils von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Es befindet sich dann im Bürgeramt City im ersten Obergeschoss. Das Service-Angebot beschränkt sich allein auf Anliegen, die das Wahlamt betreffen. Das Bürgeramt selbst ist nicht geöffnet.

Zudem ist das Wahlamt am Rosenmontag, 4. März, von 8.30 bis 18 Uhr geöffnet. Dies ist der letztmögliche Tag, um einen Wahlvorschlag für die Europawahl an den Bundeswahlleiter abzugeben. An diesen Tag finden Interessierte das Wahlamt ebenfalls im Bürgeramt City vor, dieses Mal jedoch im zweiten Obergeschoss.

Zusätzlich informiert die Landeshauptstadt mit Aushängen im Eingangsbereich über die Sonderöffnungszeiten.

Hintergrund

Gemäß der Kommunalwahlordnung müssen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich an den letzten vier Samstagen vor Ablauf der Einreichungsfrist zwischen 9 und 12 Uhr in das Unterstützungsverzeichnis einzutragen.

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