Der Prozess hatte am 27. März 2017 vor dem Amtsgericht Soltau begonnen (siehe Pressemitteilung 14/17 des Landgerichts Lüneburg vom 20. März 2017). Am 30. März 2017, dem zweiten Verhandlungstag, sagte unter anderem die Tochter der Angeklagten als Zeugin aus. Nach Abschluss der Beweisaufnahme folgte das Amtsgericht der Darstellung der Angeklagten nicht. Diese hatte angegeben, sie sei wirklich erkrankt gewesen und auf dringendes Anraten ihrer Tochter zur Erholung mit nach Australien gereist. Die Richterin betonte in der Urteilsbegründung, die Angeklagte habe durch ihr Verhalten dem Ansehen ihrer Schule und des Lehrerberufs geschadet.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagte kann gegen das Urteil innerhalb einer Woche Berufung einlegen. Über diese hätte sodann das Landgericht Lüneburg zu entscheiden.
Landgericht Lüneburg Nr. 20/17 Dr. Stodolkowitz
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Herausgeber: Landgericht Lüneburg