Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf
Die Bundesregierung hebt in der Einleitung des Gesetzentwurfs hervor, dass mit dem neuen Gericht „ein flächendeckender einheitlicher Patentschutz in Europa eröffnet wird, der kostengünstig zu erlangen ist und der effizient in einem Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht mit Wirkung für alle teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten durchgesetzt werden kann.
Das Gericht soll seinen Sitz in Paris sowie Abteilungen in London und München haben. Ungeachtet des bevorstehenden Austritts Großbritanniens aus der EU wird damit gerechnet, dass auch London noch ratifiziert, was eine Voraussetzung für die Arbeitsaufnahme des Gerichts ist.
Der Gesetzentwurf steht an diesem Donnerstag Abend im Plenum in erster Lesung auf der Tagesordnung und soll im vereinfachten Verfahren, das heißt ohne Aussprache, an den Rechtsausschuss überwiesen werden.
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Text: Deutscher Bundestag