Trier – Bekanntmachung zum Bürgerentscheid

Mittelrhein-Tageblatt - Stadtnachrichten - Trier - Trier – Aktuelle Bekanntmachung der Stadt Trier zum Bürgerentscheid.

I.
Am Sonntag, dem 10. Dezember 2017, wird über den am 17. Oktober 2017 bekannt gemachten Gegenstand des Bürgerentscheids abgestimmt. Die Abstimmungsfrage lautet:

Soll der Stadtvorstand der Stadt Trier den Pachtvertrag der Tankstelle Ostallee (Grundstück Gemarkung Trier, Flur 15 Nr. 218/5) um 10 Jahre plus einer Option auf weitere fünf Jahre verlängern?

II.
Die Abstimmungshandlung dauert von 8 bis 18 Uhr.

III.
Stimmberechtigt ist, wer im Stimmberechtigtenverzeichnis eingetragen ist oder einen Abstimmungsschein hat.
Wer nicht brieflich abstimmt, kann nur in dem Abstimmungsraum des Stimmbezirks abstimmen, der in der Benachrichtigung angegeben ist. Zur Abstimmung soll die Benachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden.

IV.
Stimmberechtigte, die verhindert sind am Abstimmungstag den Abstimmungsraum aufzusuchen, können noch bis
Freitag, den 08. Dezember 2017, 18.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Trier, Rathaus Raum Steipe, Am Augustinerhof, 54290 Trier, einen Abstimmungsschein und Briefabstimmungsunterlagen beantragen.

Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Abstimmungsraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Abstimmungstag, 15.00 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für nicht im Stimmberechtigtenverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte, wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden nicht rechtzeitig Einwendungen gegen das Stimmberechtigtenverzeichnis erhoben haben oder über ihre Einwendungen erst nach Abschluss des Stimmberechtigtenverzeichnisses entschieden wird, oder wenn die Voraussetzungen für ihre Eintragung erst nach dem 05. November 2017 eingetreten sind oder noch eintreten.

V.
Die Stimmberechtigten erhalten einen Stimmzettel mit dem Text der zu entscheidenden Angelegenheit in der Form einer Frage. Die Stimmberechtigten geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, ob sie die Frage mit „Ja“ oder mit „Nein“ beantworten. Zusätze der Stimmberechtigen auf dem Stimmzettel sind unzulässig.

VI.
Abstimmungshandlung und Ermittlung des Ergebnisses des Bürgerentscheids sind öffentlich.

***
Urheber: Oberbürgermeister Wolfram Leibe als Abstimmungsleiter

 

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