Trier – Corona: 17 Neuinfektionen im Landkreis und in der Stadt am 29.03.2021 gemeldet

Nachrichten-aus-der-Moselstadt-TrierTrier – Corona-Aktuell 29.03.2021: Am heutigen Montag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 17 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 9 aus dem Landkreis und 8 aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt nunmehr 5525 (2053 in der Stadt Trier und 3472 im Landkreis Trier-Saarburg).

Unverändert wurden bisher 373 Nachweise einer Virus-Mutation gemeldet, davon 338 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7. und 24 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351. Weitere 11 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheits-ministeriums in der Stadt Trier bei 45,7 sowie im Landkreis bei 54,9 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern. (Durch Nachmeldungen können die Inzidenzwerte des Landes geringfügig von den Werten auf der Grundlage der Zahlen des Gesundheitsamtes abweichen. Der deutliche Anstieg der Inzidenzen trotz relativ geringer Fallzahlen ist auf das gestrige Problem der Fallübermittlung zurückzuführen.)

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 480 – 17 mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 309 im Landkreis und 171 in der Stadt Trier. 16 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in vier Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden: VG Hermeskeil: 609, VG Konz: 826, VG Ruwer: 302, VG Saarburg-Kell: 885, VG Schweich: 474, VG Trier-Land: 376.

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät daher unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen. Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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Presseamt Trier