Trier – Corona-Aktuell 06.01.2021: Corona: 47 Neuinfektionen – Fünf weitere Todesfälle im Landkreis

Nachrichten-aus-der-Moselstadt-TrierTrier – Am heutigen Mittwoch wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 47 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet. Diese verteilen sich wie folgt: 26 aus dem Landkreis und 21 aus der Stadt Trier.

Insgesamt fünf weitere, überwiegend ältere Patienten sind im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung verstorben, alle aus dem Landkreis Trier-Saarburg. Damit sind bisher insgesamt 68 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben, nunmehr 50 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 18 aus der Stadt Trier.

Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen steigt auf 3977 (1477 in der Stadt Trier und 2500 im Landkreis Trier-Saarburg). Die 7-Tage-Inzidenz liegt in der Stadt Trier bei 76,2 und im Landkreis bei 68,9 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern.

Die Zahl der aktuell Infizierten steigt weiter an und liegt aktuell bei 447 – 32 mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 295 im Landkreis und 152 in der Stadt Trier.
47 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier werden zurzeit stationär behandelt. 31 Patienten werden im Corona-Gemeinschaftskrankenhaus in Trier behandelt, neun im Kreiskrankenhaus Saarburg und sieben im St. Josef Krankenhaus Hermeskeil.

Das gemeinsame Impfzentrum des Landkreises Trier-Saarburg und der Stadt Trier nimmt morgen seinen Betrieb auf. Erstmals werden zumeist Über-80-Jährige, die über die Terminvergabeplattform des Landes einen Termin erhalten haben, geimpft.

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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Presseamt Trier