Trier – Hinweis der Stadt und Polizei: Bei Kundgebungen in der Stadt herrscht Maskenpflicht

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Trier - Trier – Hinweis der Stadt und Polizei: (mic) Für Samstag, 11. Dezember, sind auf dem Trierer Viehmarkt zwei Kundgebungen angemeldet und von der Stadt Trier unter Auflagen genehmigt worden.

Zwischen 11 und 13 Uhr versammeln sich dort – räumlich allerdings klar getrennt – Kritiker der Corona-Bekämpfungsmaßnahmen sowie eine Gegendemonstration. Einen ursprünglich geplanten Aufzug der Corona-Maßnahmen-KritikerInnen durch die Fußgängerzone hat die Stadt aufgrund der derzeitigen Pandemielage nicht genehmigt. Für beide Kundgebungen wurden die Teilnehmendenzahlen beschränkt. Außerdem gilt für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Maskenpflicht.

Ordnungsamt und Polizei weisen darauf hin, dass die Maskenpflicht vor Ort überprüft wird. Zu tragen sind medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken) oder Masken des Standards KN95/N95 oder FFP2. Personen, denen es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist, eine Maske zu tragen, müssen dies durch ein ärztliches Attest nachweisen, das grundsätzlich nicht älter als drei Monate sein darf und vollständigen Namen, Geburtsdatum und den Namen des ausstellenden Arztes inklusive Adresse beinhalten muss. Das Attest ist grundsätzlich im Original mitzuführen. Personen mit Symptomen akuter Atemwegsinfektionen dürfen nicht an den Versammlungen teilnehmen.

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Presseamt Trier

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