Die aktualisierte Verfügung untersagt unter anderem die Öffnung von Verkaufsstellen des Einzelhandels, Spezialmärkten, Spielplätzen, Freizeit- und Tierparks, Bars, Clubs, Produktionsstätten, Konzerthäusern und ähnlichen Einrichtungen für Publikumsverkehr. Die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten werden auf 6 bis 18 Uhr begrenzt. Die neue Allgemeinverfügung mit diesen kontaktreduzierenden Maßnahmen gilt ab Mittwoch, 18. März 2020, 0 Uhr.
Von den Reglungen nicht betroffen sind Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsstellen, Bau-, Gartenbau- sowie Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
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Stadt Ludwigshafen