Trier – Coronavirus: (mic) Bund und Länder haben sich zwar auf eine Lockerung der Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie verständigt, die Abstands- und Kontaktregeln gelten allerdings auch weiterhin.
Darauf weist die Stadt Trier hin. Bei den Kontrollen des Ordnungsamtes am Donnerstag gab es gleich mehrere Fälle, in denen Bürgerinnen und Bürger die Regeln offenbar auf die leichte Schulter nahmen. Insgesamt hat die Stadt Trier seit Erlass der Landesverordnung schon über 200 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Am Donnerstagvormittag stellte eine Streife des Kommunalen Vollzugsdienstes zehn Personen an der Trevirispassage fest, die alle gegen die Abstandsregeln verstießen. Platzverweise wurden erteilt und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Am Nachmittag wurde eine Gruppe von sechs Jugendlichen gemeldet, die sich beim IAT-Tower auf dem zur Mosel hin gelegenen Parkplatz aufhielten. Auch hier wurden nach einer Belehrung und Platzverweisen Bußgeldverfahren eingeleitet. Bei einem Kontrollgang am Mattheiser Weiher am späten Nachmittag verließ eine Gruppe von vier Personen fluchtartig den Park, als die Streife des Ordnungsamtes auftauchte. Die Gruppe konnte nicht gestellt werden.
Gegen 20.30 Uhr traf eine Streife im Hubert-Neuerburg-Park in Trier-Süd auf acht Personen, die zum Teil die Abstände nicht einhielten. Sie wurden belehrt und erhielten Platzverweise, zeigten sich aber sehr einsichtig. Gegen 22 Uhr wurde der beliebte Aussichtspunkt an der Mariensäule kontrolliert. Elf Personen hielten sich dort auf, davon fünf als Gruppe, die sich nicht an die Abstandsregeln der Landesverordnung zur Corona-Bekämpfung hielten. Die Personen erhielten Platzverweise, und Bußgeldverfahren wurden eingeleitet. Außerdem wurde gegen eine Person ein Strafantrag gestellt, der die Mitarbeiter beleidigte. Kurz vor 23 Uhr machten die Beamten des Vollzugsdienstes eine Gruppe von vier Personen am Aussichtspunkt Sickingenstraße aus, die Shisha rauchten und gegen Abstandsregeln verstießen. Sie wurden belehrt, erhielten Platzverweise und müssen ebenfalls mit Bußgeldern rechnen.
Bei Zusammenkünften und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen, die nicht unter die Ausnahmen fallen (zum Beispiels Familien oder beruflich bedingte Zusammenkunft), sieht der Bußgeldkatalog des Landes eine Strafe von 200 Euro vor, bei Nichteinhaltung der erforderlichen Mindestabstände 100 Euro.
Trotz der Häufung dieser Einzelfälle hielt sich die große Mehrheit der Triererinnen und Trierer insgesamt bei den Kontrollen im Tagesverlauf an die Abstandsregeln und Versammlungsverbote. Ordnungsdezernent Thomas Schmitt appelliert dennoch: „Es gibt keinen Grund, nachlässig zu werden. Die Regeln gelten auch weiterhin und dienen dazu, die zu schnelle Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Wie man bei den Fallzahlen gesehen hat, zeigen die Maßnahmen ja auch schon eine gute Wirkung. Bitte halten Sie sich deshalb auch weiterhin an die Landesverordnung.“
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Presseamt Trier