Pirmasens – Coronavirus: In allen Dienstgebäuden der Stadtverwaltung Pirmasens besteht für Besucher ab sofort eine Maskenpflicht. Das hat Oberbürgermeister Markus Zwick verfügt. Die Ämter bleiben weiterhin geschlossen und dürfen nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminabsprache betreten werden.
„Ich sehe mich in der Verantwortung mit der Maskenpflicht in städtischen Verwaltungsgebäuden und Einrichtungen einen weiteren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie und zum Schutz der Besucher und Mitarbeiter zu leisten“, erklärt OB Markus Zwick. „Mir ist sehr wohl bewusst, dass es sich um eine weitere einschränkende Maßnahme handelt, die ich aufgrund der aktuellen Lage jedoch sinnvoll und notwendig erachte, um das Infektionsrisiko wirkungsvoll zu verringern und die Verbreitung des Virus zu begrenzen“. Der Veraltungschef ist überzeugt, dass alle Besucher und Bedienstete Verständnis für die Maßnahme haben werden. Zwick: „Es liegt im individuellen Interesse und im Interesse des Gemeinwohls, wenn alle wie in den Geschäften auch in den städtischen Einrichtungen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen“.
Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Maskenpflicht für ausnahmslos alle städtischen Gebäude und Einrichtungen gilt. Dazu zählen auch die Stadtbücherei und der Wertstoffhof Ohmbach. Ausgenommen hiervon sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, dies ist durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
Die Masken sind für Besucher auf allen Fluren und Verkehrsflächen innerhalb der Ämter und Dienststellen zu tragen. Verwendet werden können Einmalmasken und waschbare Stoffmasken. Auch selbsterstellte Behelfsmasken sowie Tücher und Schals, die Nase und Mund bedecken, sind erlaubt.
Wie bereits angekündigt, beabsichtigt die Stadt Pirmasens die schrittweise Öffnung ihrer Ämter und Dienststellen für den Publikumsverkehr ab 4. Mai 2020. Aktuell wird ein Hygienekonzept erarbeitet, um Mitarbeiter und Kunden bestmöglich vor einer Infektion zu schützen. Oberbürgermeister Markus Zwick wird im Laufe dieser Woche darüber informieren, wie der Zugang zu den Ämtern und Dienststellen sowie notwendige Terminvergaben künftig organisiert werden.
Hintergrund: Im Kampf um Eindämmung der Corona-Pandemie gilt seit heute, Montag, 27. April 2020, eine Maskenpflicht u.a. im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen. Das hat die rheinland-pfälzische Landesregierung beschlossen.
Die Stadtverwaltung Pirmasens erreichen zu diesem Thema zahlreiche Anfragen von Bürgern. Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen stehen ab sofort als FAQ-Katalog auf der städtischen Internetseite zur Verfügung. Der Link zu den kompakten Informationen findet sich im Netz unter pirmasens.de/faq . Sämtliche Informationen sind nach bestem Wissen zusammengestellt und werden fortlaufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Für die Kontrolle der kontaktreduzierenden Maßnahmen und die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung ist der Vollzugsdienst des Ordnungsamtes zuständig. Wer in einem öffentlichen Verkehrsmittel oder beim Einkaufen keine Maske trägt, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Zunächst gilt bis zum 4. Mai noch eine Schonfrist.
Auf der Plattform „PS hilft!“ hat die Stadtverwaltung eine Übersicht lokaler Einzelhändler, Hersteller und Anbieter veröffentlicht, die einfache Mund-Nasen-Bedeckungen für Endverbraucher anbieten. Inzwischen haben sich bereits 25 Firmen, Privatpersonen und Initiativen registrieren lassen. Die Liste wird ständig aktualisiert und ist im Internet unter www.pirmasens.de/pshilft zu finden. Interessierten, die eine einfache Maske selbst herstelle möchten, steht dort auch eine bebilderte Anleitung zum Herunterladen zur Verfügung. Wichtig ist, die Behelfsmasken entweder regelmäßig auszutauschen oder täglich zu waschen und zu bügeln.
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Stadt Pirmasens