Wehrdienstreform nimmt letzte Hürde im Bundesrat – Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes fand am 19. Dezember 2025 die Zustimmung des Bundesrates.
Wehrerfassung und Musterung
Das Gesetz führt die Wehrerfassung wieder ein: Alle 18-jährigen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger erhalten künftig einen Fragebogen zu Motivation und Eignung. Männer sind verpflichtet, diesen auszufüllen, während Frauen dies freiwillig tun können. Zusätzlich müssen alle Männer, die ab Januar 2008 geboren wurden, zur Musterung.
Truppenstärke erhöhen
Ziel des Gesetzes sei es, die Zahl der aktiven Soldatinnen und Soldaten bis zum Jahr 2035 von derzeit ca. 184.000 auf 255.000 bis 270.000 zu erhöhen, so die Bundesregierung. Hinzu kommen sollen 200.000 Reservistinnen und Reservisten. Der personelle Aufbau der Streitkräfte erfolgt zunächst auf freiwilliger Basis. Um möglichst viele junge Menschen für einen freiwilligen Dienst zu gewinnen, enthält das Gesetz Anreize wie eine monatliche Vergütung von rund 2.600 Euro brutto sowie in bestimmten Fällen einen Zuschuss für den Pkw- oder Lkw-Führerschein.
Ab dem Jahr 2027 ist die Bundesregierung verpflichtet, dem Bundestag die Freiwilligenzahlen vorzulegen. Reichen diese nicht aus, kann der Bundestag per Beschluss die sogenannte Bedarfswehrpflicht ausrufen. Erst dann ist eine zwangsweise Einberufung und somit die Einführung einer Wehrpflicht möglich.
Wie es weitergeht
Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt und danach verkündet werden. Es tritt zum überwiegenden Teil zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Plenarsitzung des Bundesrates am 19.12.2025
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Text: Bundesrat – Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland