Die EG-Vermarktungsbescheinigung muss bei der zuständigen Naturschutzbehörde des Verkäufers, bei der das Tier gemeldet ist, beantragt werden. Dies gilt auch für die Tiere, für die eine amtliche blaue „CITES-Bescheinigung“ aus den Jahren 1984-1997 vorliegt, da die v.g. Bescheinigung nur die rechtmäßige Herkunft des Tieres nachweist, nicht aber die erforderliche Ausnahme von den geltenden Vermarktungsverboten.
Eine Vermarktung von Graupapageien mit einer solchen blauen Bescheinigung oder auch sonst ohne eine gültige Vermarktungsbescheinigung stellt eine Straftat dar. Diese kann sowohl gegenüber dem Verkäufer als auch dem Käufer verfolgt werden.
Ansprechpartnerin für den Rhein-Sieg-Kreis – Untere Naturschutzbehörde – ist Silke Otto, Tel. 02241/13-2369, si********@**************is.de.
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Text: Rhein-Sieg-Kreis
Pressestelle
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