Auf dieser Grundlage sollen jetzt die Steuer-Abteilungsleiter weiterberaten und mit den Vorarbeiten für einen Gesetzentwurf begonnen werden. Die Mieten sollen jetzt auf Basis von Mikrozensus und Wohngeldtabelle pauschaliert einfließen, ohne Wertungswidersprüche, Friktionen und zusätzlichen Erhebungsaufwand mit der Erhebung aller Einzelmieten. Bei der nicht von Hamburg, aber von den meisten Ländern gewollten Berücksichtigung von Bodenwerten können die Finanzverwaltungen der Länder jetzt stark vereinfacht Wohnlagen einfließen lassen und sinnvoll zusammenfassen – es muss jetzt nicht mehr jeder einzelne Bodenwert quasi gebäudescharf zugrunde gelegt werden, sondern es werden extreme Wertentwicklungen dadurch maßvoll geglättet, was für Hamburg angesichts der Lage am Immobilienmarkt besonders wichtig ist.
Erfreulich ist, dass wir heute auch die Sorgen der Wirtschaft im Hinblick auf die Grundsteuer für Gewerbeobjekte aufgegriffen haben – zum Beispiel durch Vereinfachung der Erhebung von 30 auf nur noch 8 zu machenden Angaben. Nun liegt in den nächsten Wochen und Monaten noch viel Arbeit vor uns. Positiv ist, das wir die Auswirkungen auf den Länderfinanzausgleich erst entscheiden und regeln wollen, wenn das Modell steht – auch da werden wir genau hinschauen. Wichtig ist mir, dass wir in dem Prozess insbesondere die Steuerverwaltung intensiv unterstützen.“
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Pressestelle der Finanzbehörde Stadt Hamburg