Aschersleben – Klima schützen wollen aber Böller in der Tasche: Kontrolle von Jugendgruppe im Bahnhof Aschersleben ergibt gleich mehrere Strafanzeigen

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - Polizei-News - Bundespolizei - Aschersleben (ST) – Am Samstag, den 28. Dezember 2019 kontrollierte die Bundespolizei gegen 19.45 Uhr den Bahnhof Aschersleben und stellte eine Gruppe deutscher Jugendlicher in der Bahnhofshalle fest, die keine Reiseabsichten vorweisen konnten.

Dafür hatte aber ein 14-jähriger Junge sowie ein 15-jähriges Mädchen ein Hausverbot für besagten Bahnhof, wodurch beide nun mit einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch rechnen müssen. Zudem führte der 14-Jährige insgesamt drei Böller mit sich, welche in Deutschland nicht zugelassen sind und ihm eine zweite Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz einbringen wird.

Neben diesen drei Böllern hatte er weitere Feuerwerkskörper dabei, welche erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt sind. Sämtliche pyrotechnischen Erzeugnisse stellten die Bundespolizisten sicher. Bei der Kontrolle eines 17-jährigen Teenagers fanden die Einsatzkräfte dann noch einen Grinder sowie eine geringen Menge Marihuana.

Dies bedeutet für den jungen Mann ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Drogen und den Grinder stellten die Bundesbeamten ebenfalls sicher und übergaben sie zuständigkeitshalber an die Landespolizei.

Bundespolizeiinspektion Magdeburg

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com