Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Unterrichtung
Zudem sieht die Länderkammer Verbesserungsbedarf bei den vorgesehenen Sanktionen für die zweckwidrige Nutzung einer Zweitwohnung. Um die erhoffte „abschreckende Wirkung zu entfalten und die unerwünschte Nutzung von Wohnraum als Nebenwohnung zu verhindern“, solle die Bußgeldobergrenze von 25.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht werden. Weitere Änderungswünsche des Bundesrats beziehen sich auf das beschleunigte Verfahren für Vorhaben im Außenbereich sowie auf den passiven Schallschutz gegen Gewerbelärm.
Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung die Änderungsvorschläge der Länderkammer mehrheitlich ab. Keinen Handlungsbedarf sieht sie im Hinblick auf die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen des Kündigungsschutzes der Mieter im Milieuschutz. Einer Erhöhung der Bußgeldobergrenze bei zweckwidriger Verwendung einer Zweitwohnung stimmt sie zu.
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Text: Deutscher Bundestag