Messerattacke an Grundschule am Weinmeisterhorn im Berliner Bezirk Spandau: 13-jähriger Junge sticht 11-Jährigen nieder – Am Donnerstagvormittag, dem 22. Mai 2025, ereignete sich an der Grundschule am Weinmeisterhornweg im Berliner Bezirk Spandau eine schockierende Gewalttat. Ein 13-jähriger Junge soll einen elfjährigen Mitschüler mit einem Messer schwer verletzt haben. Das Opfer wurde umgehend notoperiert und schwebte zeitweise in Lebensgefahr. Mittlerweile befindet sich der verletzte Junge nach Angaben der Polizei in stabilem Zustand.
Tat in der Umkleidekabine – Täter auf der Flucht
Nach bisherigen Erkenntnissen kam es gegen 11:30 Uhr in der Umkleidekabine der Schule zu einem Streit zwischen den beiden Schülern. Plötzlich zückte der 13-Jährige ein Messer und stach mehrfach auf den 11-Jährigen ein. Danach flüchtete der mutmaßliche Täter vom Schulgelände. Die Berliner Polizei leitete eine Großfahndung ein – inklusive Hubschraubereinsatz und Spürhunden –, doch bis zum späten Nachmittag war der Jugendliche weiterhin flüchtig.
Nach den vorliegenden Informationen handelt es sich bei dem 13-jährigen Tatverdächtigen um einen deutschen Staatsbürger. Die Polizei hat bestätigt, dass sowohl der mutmaßliche Täter als auch das Opfer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in der Nähe der Schule wohnen.
Einige Medienberichte erwähnen, dass der Tatverdächtige möglicherweise arabischer oder kurdischer Abstammung ist. Allerdings gibt es derzeit keine offiziellen Angaben dazu, ob der Junge ein Flüchtlingskind ist oder welchen Aufenthaltsstatus seine Familie besitzt.
Tat möglicherweise angekündigt – Mitschüler berichten von Warnungen
Erste Zeugenaussagen lassen vermuten, dass der Angriff nicht spontan erfolgte. Laut einer Mitschülerin soll der 13-Jährige bereits im Vorfeld angekündigt haben, dass er „heute jemanden abstechen“ werde. Diese Warnung wurde offenbar nicht ernst genommen und blieb ohne Konsequenzen. Ob es sich dabei um eine ernst gemeinte Drohung oder eine Provokation handelte, ist nun Gegenstand der Ermittlungen.
Keine Ermittlungen trotz schwerer Tat – Strafunmündigkeit greift
Besonders brisant: Der mutmaßliche Täter ist mit 13 Jahren noch strafunmündig. Nach deutschem Jugendstrafrecht (§ 19 StGB) beginnt die Strafmündigkeit erst mit dem vollendeten 14. Lebensjahr. Das bedeutet: Auch wenn die Tat schwer wiegt, können gegen den Jungen keine strafrechtlichen Schritte eingeleitet werden. Die Polizei kündigte an, den Jungen nach seiner Auffindung ärztlich untersuchen zu lassen. Anschließend soll er in eine pädagogisch betreute Einrichtung überstellt werden.
Staatsangehörigkeit und Motivlage
Beide Jungen besitzen laut Polizeiangaben die deutsche Staatsangehörigkeit. Hinweise auf ein religiöses oder fremdenfeindliches Motiv liegen nicht vor. Die Ermittler gehen derzeit von einer persönlichen Auseinandersetzung als Auslöser aus. Dennoch sorgt insbesondere die Herkunft des Täters für öffentliche Debatten. Der mutmaßliche Täter soll arabischer Abstammung sein – was in sozialen Medien bereits für hitzige Diskussionen sorgt.
Schule unter Schock – psychologische Hilfe vor Ort
Die Schulgemeinschaft ist tief erschüttert. Für Mitschüler, Lehrkräfte und Eltern wurden unmittelbar nach dem Vorfall Seelsorger und Schulpsychologen bereitgestellt. Viele Eltern fordern nun Konsequenzen und bessere Schutzmaßnahmen an Schulen. Die Bildungsverwaltung kündigte an, die Sicherheitskonzepte an Berliner Schulen zu überprüfen.
Polizei bittet um Hinweise
Die Polizei Berlin bittet weiterhin um Hinweise zum Aufenthaltsort des mutmaßlichen Täters. Wer sachdienliche Informationen hat, soll sich umgehend an das zuständige Landeskriminalamt wenden. Hinweise können auch anonym abgegeben werden.
Messerattacke an Grundschule am Weinmeisterhorn im Berliner Bezirk Spandau: Ein Vorfall, der Fragen aufwirft
Der Messerangriff von Spandau wirft erneut Fragen auf: Wie konnte es zu dieser Eskalation kommen? Wurde die Tat wirklich angekündigt – und wenn ja, warum wurde nicht reagiert? Und wie kann ein 13-Jähriger mit einem Messer unbemerkt eine Schule betreten? Die Ermittlungen dauern an.
Darunter liegt jedoch eine noch größere Herausforderung: Wie geht unsere Gesellschaft mit zunehmender Gewalt unter Jugendlichen um – insbesondere, wenn Täter strafunmündig sind? (hk)