Berlin – Deutsche Umwelthilfe erwirkt Urteil für den Verbraucherschutz: Netto Marken-Discount muss Einweg- und Mehrweg-Getränkeverpackungen als solche am Verkaufsort kennzeichnen

Mittelrhein-Tageblatt - Top-News24 - Umweltmagazin -Berlin – Umwelt: Landgericht Amberg verurteilt die Supermarktkette Netto Marken-Discount zur Einhaltung umweltbezogener Verbraucherschutzvorschriften und bestätigt damit die Rechte von Verbrauchern – Informationspflicht über Einweg- und Mehrweg-Getränkeverpackungen am Verkaufsort gilt auch für große Supermarktketten – Signalwirkung für Aldi, Lidl & Co., Verbraucherinformationspflichten konsequent in allen Filialen gesetzeskonform umzusetzen – Kritik an Bundesländern wegen fehlender behördlicher Kontrollen – DUH kündigt weitere Testbesuche an

Die Supermarktkette Netto Marken-Discount AG & Co. KG muss Einweg- und Mehrweg-Getränkeverpackungen als solche am Verkaufsort in der Nähe zum Produkt und mindestens in der Größe der Preisauszeichnung kennzeichnen. Dies geht aus dem am 21. Oktober 2019 verkündeten Urteil des Landgerichts Amberg im Rechtsstreit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Netto Marken-Discount (41 HK O 525/19) hervor. Zum ersten Mal wurde ein Unternehmen dazu verurteilt, die im Verpackungsgesetz seit dem 1. Januar 2019 gültige Kennzeichnungsverpflichtung für Getränkeverpackungen ordnungsgemäß umzusetzen. Die DUH sieht eine Signalwirkung für die gesamte Handelsbranche.

Netto Marken-Discount verkaufte eine nicht unerhebliche Zahl von Getränken, ohne Verbraucher am Verkaufsort Informationen darüber zu geben, ob es sich um Einweg oder Mehrweg handelte. Nachdem das Unternehmen die rechtswidrige Praxis trotz zweifelsfreier Nachweise abstritt und ein gesetzeskonformes Verhalten nicht zusichern wollte, klagte der Umwelt- und Verbraucherschutzverband vor dem Landgericht Amberg mit Erfolg.

Anlässlich des schriftlich vorliegenden Urteils fordert die DUH den Handel auf, die eigene Kennzeichnungspraxis zu überprüfen und verbraucherfreundlich auszugestalten. Um eine selbstbestimmte und umweltfreundliche Kaufentscheidung treffen zu können, benötigen Verbraucher genaue Informationen darüber, ob sie wiederbefüllbare Mehrweg- oder nur einmalig nutzbare Einweg-Getränkeverpackungen kaufen.

„Umweltbezogene Verbraucherschutzvorschriften müssen auch von großen Unternehmen wie Netto Marken-Discount eingehalten werden. Es kann nicht sein, dass Supermärkte erst durch Gerichtsurteile dazu gezwungen werden müssen, Informationspflichten aus dem Verpackungsgesetz zu Einweg- und Mehrweg-Getränkeverpackungen umzusetzen. Einmal mehr legen die Vollzugsbehörden der Bundesländer die Hände in den Schoß und bleiben Kontrollen von Verbrauchschutzvorschriften schuldig“, kritisiert Agnes Sauter, Leiterin des Fachbereichs für Verbraucherschutz und ökologische Marktüberwachung bei der DUH.

Die DUH fordert die Vollzugsbehörden der Bundesländer auf, endlich wirksame Kontrollen umzusetzen. Solange dies nicht der Fall ist, wird die DUH weiterhin Testbesuche zur Durchsetzung von Verbraucherrechten durchführen und rechtlich gegen Gesetzesverstöße vorgehen.

„Netto Marken-Discount geht es offenkundig um die Maximierung von Profiten und dem scheint eine transparente Verbraucherinformation über unökologische Einweg-Getränkeverpackungen im Wege zu stehen. Wir freuen uns, dass das Landgericht Amberg unsere Rechtsauffassung teilt und unlauteren Geschäftspraktiken einen Riegel vorgeschoben hat“, sagt Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft der DUH.

„Das Urteil des Landgerichts Amberg ist ein wichtiger Präzedenzfall, denn es stärkt die Rechte der Verbraucher. Zum ersten Mal wurde ein Unternehmen, das die im Verpackungsgesetz festgelegte Verpflichtung zur Verbraucherinformation über Einweg- und Mehrweg-Getränkeverpackungen nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat, zu deren Einhaltung verurteilt. Damit wird klargestellt, dass es sich bei gesetzlichen Hinweispflichten zu Mehrweg und Einweg um eine Marktverhaltensregel handelt und die Verbraucherinformationen, insbesondere vor dem Hintergrund derzeitiger Diskussionen um Nachhaltigkeit, erheblich für die Kaufentscheidung sind“, erklärt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in der rechtlichen Auseinandersetzung vertrat.

Links:

– Urteil des Landgerichts Amberg: http://l.duh.de/p191104
– Informationen zur Umweltfreundlichkeit von Getränkeverpackungen
http://ots.de/z9ZL69

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

Das könnte Sie auch interessieren ...

Messerverbotszonen als Antwort auf tödliche Attacken: Symbolpolitik statt echter Lösungen?

Tödlicher Messerangriff in Berliner U-Bahn: Vorbestrafter syrischer Täter hätte längst in Haft sein müssen

Blutige Serie von Messerangriffen erschüttert Deutschland – Zwei Tote und mehrere Verletzte

Das war die Earth Hour 2025

Deutsche Umwelthilfe zum gescheiterten LNG-Terminal in Stade: „Bund und Land setzen mit Projekt dreistelligen Millionenbetrag in den Sand

Weltfrauentag 2025: Warum der Kampf für Gleichberechtigung noch lange nicht vorbei ist

Messerangriff in Berlin am Holocaust-Mahnmal von syrischem Flüchtling – Opfer überlebt nur knapp

Analyse Quadrell 2025: Schlagabtausch um Migration, Rente und steigende Preise – Wer hat den besten Plan?

Anschlag in München? 24-jähriger Afghane rast mit Auto in Verdi-Demo: 28 teilweise schwer verletze Personen!

Die Armut in Afrika ist menschengemacht und selten naturbedingt

Windkraft in Deutschland: Effizient, kostengünstig und unverzichtbar für die Energiewende

Eisige Temperaturen: Europas Gasspeicher unter Druck – Deutschland zeigt sich gut vorbereitet

Ein magischer Abend in der Empore Buchholz: The ELTON SONG Project begeistert mit Tribute an Elton John und Bernie Taupin

Jahresrückblick 2024: Sieg Donald Trumps bei US-Präsidentschaftswahl ist für Deutsche Ereignis des Jahres

Silvesterschock 2025: Fünf Tote durch Böller-Explosionen in Deutschland!

Insolvenz BraufactuM Berlin Alexanderplatz - Das Aus eines Berliner Gastro-Highlights