Recht und Verbraucherschutz/Antwort.
Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung habe sich in den Verhandlungen zur Mandatserteilung für die Europäische Kommission fortwährend dafür eingesetzt, dass in das geplante Verwaltungsabkommen mit den USA für den von der Datenherausgabe mitbetroffenen Staat ein verbindliches Zurückweisungsrecht aufgenommen werden muss. Die Bundesregierung habe damit das Ziel verfolgt, die bisherigen Verhandlungsergebnisse zum neuen europäischen Rechtsrahmen bezüglich E-Evidence auch auf die Zusammenarbeitsregeln mit Drittstaaten zu übertragen. Die Bundesregierung werde sich für dieses Ziel auch weiterhin einsetzen, sehe sich allerdings als eingehende und auch als amtierende Ratspräsidentschaft der Europäischen Union zur inhaltlichen Neutralität verpflichtet.
Zu den bisherigen Abstimmungen im Rahmen des Dossiers heißt es, die Bundesregierung habe wegen fortdauernder Bedenken einmal mit „Nein“ gestimmt und sich zweimal enthalten. Das Stimmverhalten sei in dem Bestreben erfolgt, in den anstehenden weiteren Verhandlungen noch weitere Verbesserungen zu erreichen.
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Deutscher Bundestag