Deutsche Umwelthilfe: Bundesregierung muss zu Klima-Verfassungsbeschwerden Stellung nehmen

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Deutsche Umwelthilfe: Bundesregierung muss zu Klima-Verfassungsbeschwerden Stellung nehmenKlagen für ausreichenden Klimaschutz nehmen wichtige HürdeBerlin, 15.8.2025: Die Verfassungsbeschwerden von fünf deutschen Umweltverbänden für ausreichenden Klimaschutz haben eine wichtige Hürde genommen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung, Bundesrat, Bundestag und mehrere Ministerien sowie Fachgremien offiziell zur Stellungnahme aufgefordert. Diese Aufforderung bedeutet in der Regel, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit der rechtlichen Argumentation und den gestellten Anträgen ernsthaft auseinandersetzt. Die Institutionen haben bis zum 15. Oktober 2025 Zeit, Stellung zu nehmen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Greenpeace und Germanwatch sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) hatten im Herbst gemeinsam mit über 54.000 Einzelpersonen gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung Beschwerde eingelegt. Die Argumentation der Klagen hat durch das jüngste Votum des Internationalen Gerichtshofs Rückenwind erhalten. Dieser stellte fest, dass alle Staaten schnellen und effektiven Klimaschutz betreiben müssen, um Menschenrechte und Völkerrecht zu achten.

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Dazu sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Entkernung des Klimaschutzgesetzes durch die Ampelregierung war ein schwerer Rückschlag für den Klimaschutz in Deutschland. Mit der Aufforderung zur Stellungnahme nimmt unsere Verfassungsbeschwerde gegen das verwässerte Klimaschutzgesetz nun eine wichtige Hürde, die nur zwei Prozent aller Verfassungsbeschwerden überhaupt schaffen. Das ist ein wichtiges Signal an die neue Bundesregierung, den Klimaschutz nicht wie in den ersten 100 Tagen zu vernachlässigen oder sogar zurückzudrehen. Deutschland braucht ein starkes Klimaschutzgesetz mit konkreten Vorgaben und wirksamen Maßnahmen wie die Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen. Die Bundesregierung ist durch das Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 und den ersten, von uns miterwirkten Entscheid des Bundesverfassungsgerichts von 2021 dazu verpflichtet. Ich gehe fest davon aus, dass unsere Verfassungsbeschwerde genauso erfolgreich sein wird wie die aus dem Januar 2020 und Karlsruhe die Bundesregierung zur Nachschärfung verpflichten wird.“

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Text: Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

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