Dortmund – Gestaffelte Erhöhung der OGS-Elternbeiträge ab dem 1. August 2017

Extra-Stadtportal- Dortmund -Dortmund (NRW) – Die Landesregierung erhöhte zum 1. August 2016 zum dritten Mal seit 2011 die Fördersätze für die Offene Ganztagsschule. Die bereits zum 1. Februar 2015 eingeführte Erhöhung der Förderung um 1,5 Prozent pro Jahr stieg auf drei Prozent. Damit sind die Landeszuschüsse für den Offenen Ganztag – der Bedeutung dieses Angebotes entsprechend – zwischen 2011 und 2017 um rund 25 Prozent gestiegen.

Aber auch der verpflichtende kommunale Eigenanteil stieg ab dem 1. August 2016 um drei Prozent an. Hier hat die Landesregierung den Kommunen das Recht eingeräumt, einen Anteil der erhöhten Fördersätze über Elternbeiträge zu refinanzieren. Hierzu wurde die Höchstgrenze für Elternbeiträge von zurzeit 170 Euro auf 180 Euro monatlich erhöht. Ab dem 1. August 2017 wird diese Höchstgrenze dann regelmäßig um jeweils drei Prozent zum Schuljahresbeginn steigen.

Der Verwaltungsvorstand beschloss vor diesem Hintergrund heute die gestaffelte Erhöhung der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2017/2018. Der Rat der Stadt wird in seiner Dezember-Sitzung über diesen Vorschlag entscheiden. Mit Blick auf die sehr unterschiedlichen Einkommensverhältnisse der Eltern schlägt die Verwaltung eine gestaffelte Erhöhung vor.

Beispiele: Laut der geltenden Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund vom 7. Juli 2016 beträgt der Höchstbeitrag für den Besuch der OGS in der höchsten Einkommensstufe für Familien mit einem Einkommen über 150.000 Euro im Jahr 159,18 Euro monatlich. Ab dem 1. August 2017 erhöht sich dieser Betrag auf 180 Euro. Für Familien mit einem Einkommen bis 21.000 Euro im Jahr steigt der Betrag von 11.04 Euro auf 12.03 Euro im Monat. Familien, die weniger als 18.000 Euro zur Verfügung haben, bleiben weiterhin beitragsfrei.

Die vom Rat im Jahr 2013 beschlossene zweiprozentige jährliche Anpassung der Elternbeiträge an die Tarifentwicklung soll ab dem Schuljahr 2018/2019 weiter fortgeführt werden.

„Die Teilnahme am verlässlichen Betreuungsangebot in der OGS verbessert nachhaltig die Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen insbesondere derer mit schwierigen sozialen Startbedingungen. Um das qualifizierte Angebot auch weiterhin in hoher Qualität anbieten und verbessern zu können, steuern dazu Land, Stadt Dortmund und auch die Eltern ihre den heutigen Möglichkeiten und Erfordernissen angepassten Anteile bei“, sagt Schul- und Jugenddezernentin Daniela Schneckenburger.

Entgelttabelle für Elternbeiträge im Offenen Ganztag ab 1.8.2017:

EK Stufe Einkommen Beitrag alt Beitrag neu
1 bis 18.000 Euro –   € –   €
2 bis 21.000 Euro 11,04 € 12,03 €
3 bis 24.000 Euro 22,07 € 24,06 €
4 bis 30.000 Euro 33,11 € 36,09 €
5 bis 36.000 Euro 44,15 € 48,56 €
6 bis 42.000 Euro 55,18 € 60,70 €
7 bis 48.000 Euro 66,22 € 72,84 €
8 bis 54.000 Euro 77,27 € 85,76 €
9 bis 60.000 Euro 88,29 € 98,00 €
10 bis 70.000 Euro 99,33 € 110,25 €
11 bis 80.000 Euro 110,36 € 123,61 €
12 bis 90.000 Euro 121,40 € 135,97 €
13 bis 100.000 Euro 132,45 € 148,34 €
14 bis 125.000 Euro 143,47 € 162,24 €
15 bis 150.000 Euro 154,51 € 174,72 €
16 über 150.000 Euro 159,18 € 180,00 €

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Text: Anke Widow