Dresden – Aktuelles zur Amerikanischen Faulbrut: Aufhebung der städtischen Allgemeinverfügung

Sperrgebiete gelten weiterhin.

Nachrichten-aus-der-Stadt-Dresden-Aktuell- Dresden (SN) – Mit Wirkung zum Donnerstag, 7. Februar 2019, hebt die Landeshauptstadt Dresden die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Amerikanischen Faulbrut auf. Sie wird ersetzt durch eine Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen. Diese hat eine Anordnung über die Duldungs- und Mitwirkungspflichten von Imkern/Bienenhaltern im Rahmen des Monitorings der Amerikanischen Faulbrut der Bienen im Freistaat Sachsen zum Donnerstag, 17. Januar 2019, erlassen.

Sperrgebiete gelten weiter

Im März 2018 machte die Landeshauptstadt eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Festlegung eines verdächtigen Gebietes im gesamten Stadtgebiet aufgrund der Amerikanischen Faulbrut der Bienen öffentlich. Die Allgemeinverfügung war mit einer labordiagnostischen Untersuchung aller Bienenhaltungen Dresdens verknüpft. Mit der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen wurde nun die Grundlage zur Durchführung eines sachsenweiten Monitoringprogramms gelegt. Dessen Durchführung ist für die kommenden vier Jahre geplant. Durch dieses amtliche Monitoring ist die Untersuchung der Bienenvölker abgedeckt und wird nun durch die Landesdirektion Sachsen und die regionalen Veterinärämter in Zusammenarbeit übernommen. Die Untersuchungskosten trägt der Freistaat Sachsen für die Imker.

Weitere Hinweise sind im Protokoll zur Imkerversammlung 2019 auf der Homepage des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes zu finden: www.dresden.de/media/pdf/veterinaer/Protokoll-Imkerversammlung-2019.pdf
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Landeshauptstadt Dresden
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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