Bundesnotbremse, Corona-Schutzverordnung und Bundesverordnung Geimpfte/Genesene.
Dresden (SN) – Was gilt derzeit für Dresdnerinnen und Dresdner? Aktuell sind drei gesetzliche Grundlagen parallel und ergänzend ausschlaggebend. So trat am Freitag, 23. April die Änderung des Infektionsschutzgesetzes – die so genannte Bundesnotbremse – mit Wirkung ab dem Sonnabend, 24. April in Kraft. Hinzu kommt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ab Montag, 10. Mai bis 30. Mai; ergänzend die Verordnung zu Rechten von Geimpften und Genesenen, die der Bundesrat am Freitag, 7. Mai bestätigt hat und ab diesem Wochenende gilt.
Änderung des Infektionsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“): Die Bundesnotbremse formuliert die Bestimmungen für eine Inzidenz über 100. Liegt eine kreisfreie Stadt oder ein Landkreis an drei Tagen in Folge darüber, treten dort ab dem übernächsten Tag verschärfte bundeseinheitliche Maßnahmen in Kraft. Diese gelten so lange, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Schwelle von 100 wieder unterschreitet. Die Lockerungen treten dann zum übernächsten Tag ein. Verschärfte Anordnungen betreffen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, Öffnungen von Geschäften, Wechselunterricht an Schulen oder Schließung von Gastronomie und Kultureinrichtungen.
Sächsische CoronaSchutzVerordnung (SächsCoronaSchVO): Diese regelt zum einen die genauen Lockerungsschritte bei der Unterschreitung des Inzidenzwertes von 100. Zum anderen sind Maßnahmen festgehalten, die im Vergleich zur Bundesnotbremse, eine weitere Verschärfung der Regelungen beinhalten. Beispiel: in Ergänzung zum Infektionsschutzgesetz in Sachsen müssen bei Beerdigungen alle Personen einen Negativtest vorweisen, wenn mehr als zehn Personen teilnehmen. Die Testpflichten für die Belegschaft und die Inhaber von Friseurbetrieben und Fußpflegen in Erweiterung zum Infektionsschutzgesetz bleibt bestehen. Darüber hinaus wird die Dresdner Allgemeinverfügung zur Beschränkung des öffentlichen Alkoholkonsums parallel zur neuen SächsCoronaSchVO ab Montag, 10. Mai aufgehoben.
Verordnung zu den Rechten von Geimpften und Genesenen: Die Verordnung setzt für vollständig Geimpfte und kürzlich Genesene bestimmte Vorkehrungen der Bundesnotbremse außer Kraft. Die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen fallen für diesen Personenkreis weg. Zudem werden sie negativ Getesteten gleichgestellt und bräuchten dann etwa für einen Friseur- oder Zoobesuch keinen tagesaktuellen Test mehr.
Gesundheitsbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann: „Die aktuelle Entwicklung bringt uns der Normalität näher, die wir so sehnsüchtig erwarten. Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger jedoch, nicht leichtsinnig oder achtlos zu werden: die AHA-L Regeln sind weiterhin äußerst wichtig. Tests und Impfungen bieten keine hundertprozentige Sicherheit. Deshalb gelten diese Regeln auch für Geimpfte und Genesene verbindlich weiter. Wir sollten die gute Entwicklung der letzten Wochen nicht verspielen. Die absinkenden Zahlen lassen hoffen, dass nach und nach wieder mehr möglich sein wird“.
Neuerung auf dem Dashboard unter www.dresden.de/corona: Bei der Angabe der besorgniserregenden Virusmutationen, die unter den positiven Meldungen angegeben ist, wird die britische Variante B.1.1.7 nicht mehr enthalten sein. Diese ist mittlerweile in Sachsen vorherrschend, so dass die Angabe sich jetzt auf die südafrikanische und die brasilianische Virusvariante beschränkt. Diese zählen laut Definition ebenfalls zu den besorgniserregenden Varianten. Weitere besorgniserregende Varianten wurden bisher nicht definiert. Die indische Variante steht aktuell unter Beobachtung, ist jedoch nicht als besorgniserregende Variante klassifiziert.
Weitere Informationen:
www.dresden.de/corona
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